Start Hessen Anpassung der Bestimmungen zur Personalbemessung für Köch*innen in U3-Kitas

Anpassung der Bestimmungen zur Personalbemessung für Köch*innen in U3-Kitas

Bild von Carole LR auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – In den Kindertagesstätten der Stadt Rüsselsheim am Main in denen die Betreuung von U3-Kindern angeboten wird, soll der Personalschlüssel für hauswirtschaftliche Fachkräfte angepasst werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Magistrat in seiner Sitzung am 5. September, um ihn an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten.

„Die aktuelle Festlegung, dass in jeder Kita mit U3-Betreuung, unabhängig von der Anzahl der Mittagsplätze, nur 19,5 Wochenstunden für eine*n Köch*in zur Verfügung stehen wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, als in Kitas nur wenige U3-Plätze angeboten wurden“, erklärt Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser. „Seit 2013 werden die U3-Betreuungsplätze in städtischen Kitas ausgebaut. Mit der neuen Personalbemessung für Köch*innen soll daher eine Staffelung eingeführt werden, die von der Anzahl der zu betreuenden Kinder abhängt. So werden wir den geänderten Anforderungen an die Köch*innen gerecht“, teilt Grieser weiterhin mit.

Aktuell stehen in drei Kindertagesstätten in Rüsselsheim 108 U3-Betreuungsplätze zur Verfügung. Bis 2024 wird sich diese Zahl noch einmal um 84 weitere Plätze erhöhen. Die neue Personalbemessung legt für Köch*innen eine Staffelung in drei Stufen fest, die von der Anzahl der Sollplätze mit Mittagessen für U3-Kinder abhängig ist. Bei bis zu 24 U3-Plätzen bleibt es bei den bisherigen 19,5 Wochenstunden, ab 25 Plätzen erhöht sich der Stellenanteil auf 25 und ab 49 Plätzen auf 30 Wochenstunden. Für Stellen in Kitas, in denen gemeinsame U3- und Ü3-Mittagsplätze angeboten werden, werden noch einmal zusätzlich weitere fünf Wochenstunden veranschlagt.

Durch die Anpassung wird dem veränderten Aufwand für Köch*innen und Hauswirtschaftskräfte Rechnung getragen. In drei Jahren soll überprüft werden, ob die Personalbemessung mit den nun angesetzten Stunden bedarfsgerecht kalkuliert sind.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main