Start Hessen Behördenübergreifende Gaststätten- und Kiosk-Kontrollen in Rüsselsheim am Main

Behördenübergreifende Gaststätten- und Kiosk-Kontrollen in Rüsselsheim am Main

RÜSSELSHEIM – Am Dienstag (21. November) haben in den späten Abendstunden bis in die Nacht hinein Einsatzkräfte der Stadtpolizei Rüsselsheim unterstützt durch Beamte der Polizeistation Rüsselsheim, des Zolls, des Finanzamtes sowie Mitarbeitende der Stadtpolizei Raunheim gemeinsam 24 Gaststätten und zwei Kiosk-Läden im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag unter anderem auf der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, der Preisangabeverordnung und glücksspielrelevanter Vorschriften. Das Finanzamt führte Betriebsprüfungen durch und der Zoll kontrollierte die Einhaltung des Tabaksteuergesetzes und anderer relevanter Zollvorgaben. An den Kontrollen waren außerdem zwei Diensthunde beteiligt, welche in einigen Betrieben nach illegalen Betäubungsmitteln suchten.

Die Stadtpolizei hat in einer Gaststätte ein nichtzulassungsfähiges Geldspielgerät entdeckt und wegen illegalen Glücksspiels sichergestellt. 19 weitere Geldspielgeräte wurden während der Kontrollen stillgelegt und versiegelt, da die Vorgaben des Hessischen Glücksspielstaatsvertrags, welcher unter anderem den Zugang zum Spielersperrsystem OASIS vorschreibt, nicht eingehalten wurden. Außerdem brachten die Kontrollen vier Verstöße gegen den Jugendschutz und einen Verstoß gegen die Pfandverordnung zum Vorschein.  In einer weiteren Gaststätte waren keine Mitarbeiter zugegen und ein Gast war sich selbst überlassen. Da durch ein solches Verhalten des Gastwirtes unter anderem der Jugendschutz in gröbster Weise verletzt ist, hat die Stadtpolizei die Gaststätte geschlossen und versiegelt. In einem Kiosk wurde Lutschtabak verkauft, obwohl die angebotenen Produkte in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Insgesamt konnten 242 Dosen sichergestellt werden. Zusätzlich wurden weitere Tabakprodukte ohne Steuerbanderole beschlagnahmt.

Alle Gastwirte und Aufsteller der Geldspielgeräte, die gegen Auflagen verstoßen haben, müssen sich in Bußgeldverfahren verantworten. Die Gesamthöhe der Bußgelder für die Kontrollen des Abends belaufen sich auf mehr als 50.000 Euro.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main