HOCHHEIM – Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die bei Schweinen und Wildschweinen für eine hohe Sterblichkeit führt. Menschen, oder andere Tiere als Schweine, können sich nicht mit dem Erreger infizieren.
Das geltende EU-Recht sieht für alle Restriktionszonen eine Beschilderung vor. Hochheim liegt derzeit in der Sperrzone II. Diese Beschilderung wird nun auch an fünf Ortseingängen in Hochheim umgesetzt.
Hinweis:
Die Restriktionsgebiete bestehen aus der infizierten Zone und eine umgebende Pufferzone. Die Restriktionsgebiete werden in der Verordnung (EU) 2024/1695 geregelt. Die infizierte Zone wird dann als Sperrzone II und die Pufferzone als Sperrzone I bezeichnet. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des MTK https://www.mtk.org/Afrikanische-Schweinepest-12010.htm .
Magistrat der Stadt Hochheim am Main