BISCHOFSHEIM – Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass die Dekoration der Urnenbaumfeldplatten nur in dem Zeitraum vom 1.11.2024 bis zum 1.3.2025 zulässig ist. Abgestellte Gegenstände müssen wieder entfernt werden. Es ist eine vorübergehende Duldung von Dekoration. In nächster Zeit beginnt das Bauhof-Team mit den Frühlingspflegearbeiten auf dem Friedhof. Deshalb müssen die Baumfeldplatten jetzt von den Angehörigen freigeräumt werden!
Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim