Start Allgemein Die Stadt Rüsselsheim möchte die Zuschussfinanzierung für die Straßensozialarbeit stärken

Die Stadt Rüsselsheim möchte die Zuschussfinanzierung für die Straßensozialarbeit stärken

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RÜSSELSHEIM – „Die Straßensozialarbeit ist zu einer festen Größe im Sozialraum der Stadt Rüsselsheim am Main geworden. Sie ist in der Lage schnell und flexibel auf Situationen zu reagieren und hilft Wohnungslosen und anderen Menschen, die Unterstützung benötigen, bei der Lösung von Problemen, unterstützt bei Behördengängen und bietet eine niedrigschwellige Hilfsmöglichkeit“, erläutert Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser anlässlich einer Vorlage des Magistrats zur Erhöhung der Zuschussfinanzierung für die Straßensozialarbeit des Diakonischen Werkes. Die Vorlage liegt nun der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vor. „Wegen gestiegener Kosten, unter anderem beim Personal und bei den Energiekosten, schlagen wir einen angepassten Kooperationsvertrag vor, in dem der städtische Zuschuss und der Eigenanteil des Diakonischen Werkes erhöht werden. Außerdem sollen Personal- und Sachkosten in Zukunft dynamisiert, und damit an Preisentwicklungen angepasst werden können“, so Grieser weiter.

Der aktuelle Kooperationsvertrag schreibt den Zuschuss der Stadt Rüsselsheim auf 74.980 Euro, und den Eigenmittelanteil des Diakonischen Werkes auf 6.520 Euro fest. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat das Diakonische Werk einen höheren Eigenanteil von bis zu 24.000 Euro getragen. Im umgestalteten Kooperationsvertag soll der Zuschuss der Stadt vorerst auf 92.528 Euro erhöht werden, der Eigenmittelanteil des Diakonischen Werkes auf 8.046 Euro. Beginnend mit dem Jahr 2024 sollen die genannten Kosten außerdem dynamisch entsprechend der jährlichen Beschlüsse der Jugendhilfekommission Hessen angepasst werden, um beispielsweise die Inflationsrate oder neue Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zeitnah berücksichtigen zu können.

„Die Alternative zu diesem Vorschlag wäre ein Bestehen auf der bisherigen Kooperationsvereinbarung. Das Diakonische Werk wäre gezwungen einen höheren Eigenmittelanteil als vereinbart einzubringen, und wäre somit berechtigt, die Kooperationsvereinbarung außerordentlich zu kündigen. Das würde eine Beendigung der Straßensozialarbeit in Rüsselsheim bedeuten, womit bereits erreichte Ziele in der Zusammenarbeit mit hilfsbedürftigen Menschen zunichtegemacht würden“, erklärt Grieser abschließend.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main