Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Stadt Mainz muss ein Fahrverbot für Diesel zumindest erwägen. Ein solches Fahrverbot müsse ab 1. September umgesetzt werden, wenn im ersten Halbjahr 2019 der Mittelwert für Stickstoffdioxid über dem Grenzwert liegt.
Damit stellte das Gericht auch die Fortschreibung des aus dem Jahr 2017 stammenden Lufthalteplans infrage, die keine Fahrverbote vorsieht. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Stadt Mainz dahingehend verklagt, Fahrverbote zu erlassen.