Start Rheinhessen/Mainz Eine Riesenchance für die Stadt Oppenheim für geförderten Mietwohnungsbau als Pilotgemeinde ausgewählt

Eine Riesenchance für die Stadt Oppenheim für geförderten Mietwohnungsbau als Pilotgemeinde ausgewählt

© C. Mühleck / Stadt Oppenheim

OPPENHEIM – Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, das ist Ziel der Förderinitiative „Gut wohnen in der Region!“, die das Ministerium der Finanzen mit einer Auftaktveranstaltung jetzt gestartet hat. Oppenheim wird als eine von vier Pilotgemeinden in Rheinland-Pfalz dabei sein.

Vorausgegangen war ein Interessensbekundungsverfahren, dessen Teilnahme Oppenheim (AL) der Oppenheimer Stadtrat auf Antrag der Alternativen Liste im  März beschlossen hatte. „Pilotkommune der Förderinitiative zu sein, ist für uns eine Riesenchance. Wir bekommen bis März 2024 fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung, um innerstädtisch bezahlbaren Wohnraum in einer hohen städtebaulichen Qualität zu schaffen“, freut sich Oppenheims Erste Beigeordnete Silke Rautenberg über die Aufnahme in das Programm.

„Es gibt eine große Nachfrage nach Wohnraum in Oppenheim, gleichzeitig aber kaum noch freie Flächen. Potenzial bieten jedoch Bereiche der Oppenheimer Vorstadt sowie das Gewerbegebiet Kette-Saar“, schildert Rautenberg, die auch den Antrag für die Stadt auf den Weg gebracht hat.

Fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung bis 2024 Oppenheim wird in den ersten beiden Projektphasen bis zum Sommer 2022 von der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH bei ihren strategisch-konzeptionellen Überlegungen und bei der Konkretisierung umzusetzender Maßnahmen beraten.

In der dritten Projektphase, der Umsetzungsphase, können die vorgesehenen Maßnahmen mithilfe einer Förderung des Landes umgesetzt werden. Die dabei entstehenden förderfähigen Kosten für nicht investive Maßnahmen können bis zu einem Anteil von 90 %, maximal bis 250.000 Euro je durch das Land übernommen werden.

Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land, in der sich die Gemeinde zur Umsetzung von mindestens 20 % an gefördertem Mietwohnraum auf den zu entwickelnden Flächen verpflichtet sowie ein entsprechender Förderantrag zur Beschreibung der konkreten Einzelmaßnahmen. Die Förderinitiative läuft bis zum Herbst 2024.

Weitere Infos unter www.baulandinitiative.rlp.

red