OPPENHEIM/MAINZ-BINGEN – Die Einschränkungen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bleiben bestehen. Das teilte die Kreisverwaltung mit. Die öffentliche Forderung, etwa das Oppenheimer Wäldchen zu öffnen, wies der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete des Landkreises Mainz-Bingen, Erwin Malkmus (FWG), mit Verweis auf die veterinärmedizinischen Vorgaben zurück.
„Nur wenn alle mitmachen, kann die Seuche wirksam bekämpft und können die Einschränkungen irgendwann ganz aufgehoben werden“, unterstützt ihn Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker. Mittlerweile seien 45 infizierte Wildschweine gefunden worden, so Wacker. „Die Schritte, die beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest eingeleitet werden müssen, unterliegen epidemiologischen Vorgaben, die europaweit von Fachleuten entwickelt wurden.“
Markmus betonte zugleich, man sei sich der Belastungen bewusst, „die diese Maßnahmen besonders in Oppenheim mit sich bringen“. In der Sitzung des Stadtrates von Oppenheim im Dezember erläuterten Malkmus und Wacker die notwendigen Maßnahmen und beantworteten die Fragen aus einer eingereichten Resolution nach eigenem Bekunden umfassend. Eine schriftliche Antwort sei daher nicht mehr erforderlich. Als ein weiterer Streitpunkt wird in der Stadt der Standort des Kühlcontainers betrachtet. Er befindet sich auf der Festwiese, direkt neben dem Waldkindergarten.
Der Platz wurde epidemiologisch begründet gewählt, um infizierte Kadaver im Kerngebiet sicher zu lagern, so die Erklärung. „Es ist grundsätzlich wichtig, dass er im Kerngebiet steht, da es epidemiologisch gefährlich ist, oft einzelne infizierte Tiere und damit das Virus aus der Kernzone heraus zu transportieren.“ Der Kühlcontainer sei abgeschirmt und verursache weder Geruchs- noch Sichtbelästigungen. Eine Verlagerung des Behältnisses wird aber geprüft, versichert die Kreisverwaltung. Gespräche dazu laufen bereits.
Die ASP breitet sich weiterhin dynamisch aus. Die Maßnahmen wie Absperrungen und Anleinpflicht zielen darauf ab, die Wildschweine in den betroffenen Gebieten zu halten. „Wenn Hunde frei laufen, können sie das Virus verbreiten, etwa durch Kontakt mit infiziertem Boden oder Totholz“, erklärt Wacker. Zudem ist der Rhein keine natürliche Barriere für Wildschweine. Daher werden Elektrozäune genutzt, um Wanderbewegungen einzuschränken.
Die Seuche hat auch wirtschaftliche Folgen. „In den Zonen gelten strenge Regeln für Schweinehalter und Metzgereien sowie für den Verbrauch und den Verkauf von Wildschweinfleisch. Die Betroffenen halten strenge und teure Biodiversitätsvorgaben ein und leisten so ihren Beitrag, um die Seuche einzudämmen“, erläuterte der Veterinäramtsleiter.
Zum Sinn von Elektrozäunen teilte die Verwaltung mit: „Der Rhein ist für die Wildschweine leider keine Grenze. Sie durchqueren den Fluss problemlos.“ Die Strategie der Elektrozäune verfolge sowohl Rheinland-Pfalz als auch das Land Hessen, wo ebenfalls frühzeitig Zonen mit Zäunen abgesperrt worden seien. „Teile des Gebietes in Hessen sind wegen der dortigen Sumpflandschaft jedoch nicht abzuzäunen. Zudem gibt es leider auf unserer Seite des Rheins Vandalismus an den Zäunen, was den Austausch von Wildschweinen begünstigt und damit den Kampf gegen die ASP behindert.“
Die Behörden überprüfen die Vorgaben regelmäßig. Eine vollständige Aufhebung sei erst nach zwei Jahren ohne nachgewiesene Infektion möglich.