Start Hessen Erreichbarkeit der Rathäuser ab 2023

Erreichbarkeit der Rathäuser ab 2023

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Um den individuellen Bedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden, hat sich die Stadtverwaltung entschieden, Zeiten festzulegen, in denen die Mitarbeiter*innen

für  Anliegen  von  Bürger*innen  telefonisch  erreichbar sind  und ein  persönlicher  Termin  vereinbart  werden kann.  Dafür  entfallen  die  bisherigen  allgemeinen  Öffnungszeiten der Rathäuser.

Wer im Rathaus etwas erledigen möchte, kann nach vorheriger telefonischer Absprache oder einer Abstimmung per  E-Mail  zu  einer  vereinbarten  Zeit  in  die  Rathäuser kommen. Mit den festen Erreichbarkeitszeiten ist sichergestellt, dass Beschäftigte in diesen Zeiträumen für Terminvereinbarungen  kontaktiert  werden  können.  Dabei kann auch besprochen werden, welche Unterlagen oder Informationen bei dem Besuch in den Rathäusern mitgebracht werden sollten. Diese Vorgehensweise hat sich in den Bürgerbüros der Stadt schon seit längerem bewährt.

Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sind für Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr  bis  18.00  Uhr.  Die  Termine  zur  Vorsprache  selbst können selbstverständlich auch außerhalb dieser  Erreichbarkeitszeiten vereinbart werden.

Die Telefonzentrale ist ab dem 1. Januar 2023 unter der Rufnummer  06134/585-300  zu  folgenden  Zeiten  erreichbar: montags bis mittwochs von 9.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg