Start Gesellschaft Fördergelder für E-Roller oder Fotovoltaikanlagen

Fördergelder für E-Roller oder Fotovoltaikanlagen

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VG-NIEDER-OLM –  Für den Klimaschutz nimmt die Verbandsgemeinde (VG) Nieder-Olm Gelder in die Hand. Die VG erweitert ihr Klimaschutzkonzept, das von der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird, um ein eigenes Förderprogramm. Die Förderrichtlinie „Klimaschutz 20/21“ wurde bereits erlassen und hat mittlerweile einen Zuspruch erhalten. „Bisher sind knapp 30 Anträge eingegangen“, sagt der VG-Klimaschutzmanager, Martin Rau. Fast alle Anträge seien schon bewilligt und ausgezahlt worden.

Worum geht’s? Für die VG-Verwaltung ist die Förderung ein „Meilenstein der Maßnahmenumsetzung“. Sie schaffe positive Rahmenbedingungen für Bürger und Unternehmen bei deren Klimaschutzaktivitäten. Die VG gewährt konkret Fördermittel für die Durchführung energetischer Sanierungen an bestehenden Wohngebäuden und zur lokalen Unterstützung der Verbreitung von Elektromobilität sowie erneuerbaren Energieträgern. Beinhaltet ist hierbei der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage (Förderung von bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro), die Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage samt Batteriespeicher (10 Prozent, maximal 1.000 Euro), der Bau einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserversorgung und Heizungsunterstützung (15 Prozent, maximal 1.000 Euro), der Kauf von Elektro-Lastenrädern und Elektrorollern (je 200 Euro), der Kauf von Elektro-Fahrrädern (50 Euro), die Installation von Wandladestationen (200 Euro plus 100 Euro in Kombination mit PV-Anlage und Batteriespeicher) sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke (20 Prozent der Kosten bis zu 1.000 Euro). Darüber hinaus übernimmt die Verbandsgemeinde den Eigenanteil für einen Gebäudeenergie-Check und den Eignungs-Check-Solar vor Ort durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Hier stehen jeweils 30 Euro zur Verfügung. Die Bedingungen sind jeweils der Förderrichtlinie und dem „Antragsformular Klimaschutz 20/21″ (Internetseite der VG) zu entnehmen.

Die Gewährung der Zuschüsse sei eine freiwillige Leistung, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht, so Rau. Sie erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sobald die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr angenommen werden. Maßnahmen, welche vor dem Stichtag des Inkrafttretens vom 01. Januar 2020 der Förderrichtlinie errichtet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Umsetzung ist ein weiterer wichtiger Beitrag der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zum Erreichen der Ziele des „Nationalen Aktionsplans Energie“, der beinhaltet den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 annähernd klimaneutral zu sanieren und Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 80 Prozent zu senken. Bei Fragen können Sie sich bei Klimaschutzmanager Martin Rau, Telefon: 06136/69-225 oder unter klimaschutz@vg-nieder-olm.de melden. Die Anträge können postalisch eingesendet oder ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse geschickt werden.