MAINZ – Im Zuge der Aktualisierung der Corona-Verordnung ändert sich im Indoorbereich für das Sportgeschehen und die Möglichkeiten, hier Sport zu treiben, nichts. Die öffentlichen und privaten Sporthallen müssen weiterhin geschlossen bleiben. Das gilt aktuell auch bis auf Weiteres für die Schwimmbäder. Die hat die Stadt jetzt mitgeteilt.
Aber die Stadt Mainz wird auf den öffentlichen Sportanlagen nun auch Fußball, Hockey, Lacrosse usw. zulassen, jedoch nur sofern die Ausübung unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands erfolgt und die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Das gleiche gilt auch für privat betriebene Freisportanlagen.
Die Stadt sei sich bewusst, dass die Vereine mit ihren Angeboten „in den Startblöcken“ stehen,heißt es in der entsprechenden Pressemeldung. Erlaubt ist den Vereinen ab 14. Mai unter zwingend einzuhaltenden Vorgaben wie Begrenzung der jeweiligen Trainingsteilnehmerzahl, keine Spiel- und Wettkampfformen mit Zweikämpfen, Regeln beim Kommen und Gehen, die Einhaltung bestimmter Hygienestandards, ihren vorherigen Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen.
Die Vereine werden in die Pflicht genommen, indem die Umsetzung dieser Vorgaben vorab schriftlich bestätigt werden muss. Folgende Sportarten sind unter bestimmten Vorgaben und unter zwingender Einhaltung des Kontaktverbotes nun auf unseren Sportanlagen zulässig: Leichtathletik auf den dafür vorgesehenen Flächen, Beachvollball (maximal Doppel, keine wechselnden Partner), Gymnastik/Turnen (5 Quadratmeter pro Person), Boule (maximal 8 Personen pro Boule-Feld) und insbesondere Fußball. Hier gelten gesonderte Regelungen,nämlich dass es nur im Rahmen des Vereinssports zulässig ist.
Aufgrund der Festschreibung der Maximalnutzerzahl bietet die Stadt zusätzlich an, die Trainingssituation von Vereinen mit einer hohen Anzahl an Mannschaften zu entzerren, indem wir Ihnen die Möglichkeit geben, anstelle des samstäglichen Spielbetriebs (welcher noch länger Zeit nicht stattfinden darf) in der Zeit von 10 bis 16.30 Uhr auf ihrer jeweiligen heimischen Sportanlage einen Trainingsbetrieb durchzuführen.
Die Stadt Mainz öffnet drei Sportanlagen mit Rundlaufbahnen (Laubenheim, Bretzenheim, Mombach) ganztägig, Personal begleitet das Geschehen vor Ort. Die übrigen Sportanlagen werden nur zu Zeiten des Vereinssports geöffnet, dieser beginnt in der Regel zwischen 15 und 16 Uhr und endet um 21.30 Uhr. Sonntags bleiben die Sportanlagen nun generell geschlossen.