Start Hessen Grundsteuerfestsetzung vergrößert Haushaltsdefizit

Grundsteuerfestsetzung vergrößert Haushaltsdefizit

Bild von Víctor González auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main hat die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erstellt und deren Versand vorbereitet. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten die Schreiben ab Donnerstag (9. Januar). Im städtischen Haushaltsplan führen die von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze (Grundsteuer A: 650 Prozent, Grundsteuer B: 800 Prozent) unterdessen zu Mindereinnahmen und einem zusätzlichen Defizit in Höhe von zirka 3,7 Millionen Euro. Damit ist das Defizit noch höher als ursprünglich angenommen.

Das veranlagte Steueraufkommen für die Grundsteuer A beträgt in 2025 derzeit rund 47.000 Euro und für die Grundsteuer B rund 19,3 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 standen für das Jahresaufkommen bei der Grundsteuer B noch 23 Millionen Euro im Haushaltsplan. „Damit reißen die Mindereinnahmen aus der Grundsteuer im Haushaltsplan 2025 gegenüber der bisherigen aufkommensneutralen Planung ein zusätzliches Haushaltsloch von zirka 3,7 Millionen Euro jährlich. In einer ohnehin prekären Haushaltssituation bedeutet dies eine weitere immense Steigerung des zu konsolidierenden Haushaltsdefizites“, erläutert Oberbürgermeister Patrick Burghardt.

„Ich halte weiterhin daran fest, dass Kommunen durch die Grundsteuerreform nicht die Leidtragenden sein dürfen. Ich werde dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung daher eine erneute Entscheidungsvorlage zu dem Thema Hebesatz unterbreiten“, stellt er in Aussicht. Ein Beschluss über eine Änderung des Hebesatzes muss bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden, um rückwirkend den Beginn des Kalenderjahres zu umfassen.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main