GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bei pflegefreien Grabstätten auf den örtlichen Friedhöfen, wie beispielsweise Urnenwänden, Baumgräbern oder in der Urnengemeinschaftsanlage, keine individuelle Gestaltung der Grabstätten möglich ist. Gemäß der Friedhofssatzung wird gebeten, Blumen, Kerzen und andere Gedenkgegenstände ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ablageflächen abzustellen. Gegenstände, die direkt an der Grabstätte platziert wurden – vor oder auf den Urnenwänden, Baumgräbern oder der Urnengemeinschaftsanlage – werden von den Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung an die dafür vorgesehenen Ablageorte in der Nähe der Grabstätten geräumt.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg