GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Das Wahlamt der Stadt informiert, dass Bürger*innen, die am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, verhindert sind, vorab noch Briefwahl beantragen können. Die Anträge können schriftlich – mithilfe der zugestellten Wahlbenachrichtigung – per E-Mail an wahlamt@gigu.de oder persönlich in den Bürgerbüros gestellt werden. Wer die Briefwahlunterlagen online beantragen möchte, kann dies noch bis einschließlich Dienstag, 18. Februar 2025, über die städtische Webseite www.gigu.de tun.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt in den Bürgerbüros auszufüllen und die Stimme vor Ort abzugeben. Dies ist seit letzter Woche möglich, da seitdem die Stimmzettel für die Wahl vorliegen. Um den Wahlberechtigten mehr Flexibilität zu bieten, bleibt das Bürgerbüro Gustavsburg am Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr geöffnet. An allen anderen Tagen gelten die regulären Öffnungszeiten der Bürgerbüros.
Wichtig: Briefwahlunterlagen sollten frühzeitig abgeschickt werden, damit sie rechtzeitig beim Magistrat eintreffen. Alternativ können die roten Wahlbriefe persönlich in den Bürgerbüros, Rathäusern oder am Wahlsonntag bis 18 Uhr in den Wahlbüros im Bürgerhaus Ginsheim (Frankfurter Straße 39) oder im Zentrum aller Generationen (ehemalige Georg-August-Zinn-Schule, Pestalozzistraße 10, Gustavsburg) abgegeben werden.
Wer am Wahltag im Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr seine Stimme abgeben möchte, wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) mitzubringen.
Hinweis für Wähler*innen im Wahlbezirk 3, Bürgerhaus Ginsheim: Hier findet eine repräsentative Wähleranalyse statt. Die Wähler*innen erhalten Stimmzettel mit Kennbuchstaben (A bis M), die verschiedenen Altersgruppen und Geschlechtern zugeordnet sind. Das Wahlgeheimnis bleibt dabei selbstverständlich gewahrt.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg