Start Ginsheim-Gustavsburg Japankäfer: Grünschnittentsorgung wieder möglich – Verbringung von Erdmaterial bleibt verboten

Japankäfer: Grünschnittentsorgung wieder möglich – Verbringung von Erdmaterial bleibt verboten

Bild von Louise Stoehr auf Pixabay

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Ab sofort können Bürger*innen aus der gesamten Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg ihre Grünabfälle wieder wie gewohnt auf dem städtischen Recyclinghof entsorgen. Auch die Leerung der Biotonnen für Grünschnitt läuft wieder im normalen Rhythmus.

Grund für die Einschränkungen in den vergangenen Wochen war das Auftreten des Japankäfers in der Region. Da die Flugzeit des Schädlings nun beendet ist, besteht keine Gefahr mehr, dass sich der Käfer über transportierte Gartenabfälle weiter verbreitet.

Hinweise zur Entsorgung

  • Grünabfälle können ab sofort wieder ohne Einschränkungen beim städtischen Recyclinghof abgegeben werden.
  • Biotonnen werden regulär geleert.
  • Die Abgabe von Grünschnitt beim Wertstoffhof Sonnenwerk in Bischofsheim ist nicht mehr kostenfrei möglich.

Verbringung von Erdmaterial bleibt untersagt
Unverändert gilt: Die Verbringung von unbehandeltem Oberboden mit einer Tiefe von bis zu 30 cm aus der Befallszone und aus der Pufferzone hinaus bleibt streng verboten, um die Verschleppung von Eiern, Larven und Puppen des Japankäfers zu verhindern. Jedoch gibt es Möglichkeiten, den Oberboden einer Behandlung zuzuführen. Das Vorgehen dazu ist den Angaben des Pflanzenschutzdienstes zu entnehmen.

Weitere Informationen:
https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/.

Hintergrund
Seit Anfang September wurden in der Region Japankäfer nachgewiesen. Der Käfer gilt als gefährlicher Pflanzenschädling und ist in der EU als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Mit den jetzt gelockerten Regelungen bei der Grünentsorgung und den fortgeltenden Maßnahmen bei Erdmaterial sollen Ausbreitungsrisiken weiterhin wirksam begrenzt werden.

Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg