HOFHEIM – Wegen der bald beginnenden Brutzeit sollte Gehölz bis Ende Februar geschnitten werden. Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, dürfen Hecke, Bäume und Sträucher zwischen 1. März und 30. September grundsätzlich nicht stark zurückgeschnitten, „auf den Stock gesetzt“ oder gerodet werden. „Wer das beachtet, schützt die heimische Vogelwelt“, so die Umweltdezernentin. „Die beste Zeit für die Gehölzpflege ist jetzt, vor dem März“.
Nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde dürfen aber auch ab dem 1. Oktober Hecken nicht ohne Weiteres beseitigt werden. So ist etwa für das großflächige Entfernen von Gehölzen auf verbuschten Grundstücksflächen inner- und außerhalb von Ortschaften unter Umständen eine naturschutzrechtliche Genehmigung nötig. Solche Gehölze haben auch unabhängig von der Brutzeit als Lebensstätten für viele Tierarten wie Vögel oder Fledermäuse einen gesetzlichen Schutz. Auch in vielen Bebauungsplänen sind Einzelbäume oder Gehölzflächen als erhaltenswert eingestuft. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Ein schonender Pflege- oder Formschnitt zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses ist dagegen erlaubt.
Besonders auf Grundstücken in der freien Landschaft müssen Rückschnitte an Feldgehölzen oder Hecken mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden, da die Gehölze als wichtige Lebensräume gelten und auch im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten werden müssen.
Dr. Johannes Latsch
Hofheim