LAUBENHEIM – Bei heftigen Regenfällen soll Laubenheim nicht untergehen. Den Schutz von Leben, Hab und Gut der Bürger vor Augen, beabsichtigt der Laubenheimer Ortsbeirat, die Verwaltung um Revision der Schutzmaßnahmen zu bitten. Gerne hätte das Gremium schon jetzt den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Eingangspostfach im Mainzer Rathaus gewusst. Allein die personellen krankheitsbedingten Ausfälle in der jüngsten Sitzung ließen es nicht zu. „Wir sind zum ersten Mal seit vielen Jahren nicht beschlussfähig“, kommentierte Ortsvorsteher Gerhard Strotkötter (SPD) den unwillkommenen Zustand. Den Antrag hatte das Gremium nämlich über Monate vorbereitet und die Inhalte zuvor in der Septembersitzung behandelt.
„Die Klimaveränderungen, die unlängst in Folge der verheerenden Flutkatastrophe auch Menschen im rheinland-pfälzischen Ahrtal kalt erwischten, hinterlassen auch Fragen für Laubenheim“, führte Ralf Geißner (SPD) aus. Konkret will der Ortsbeirat wissen, welche Gefahrenabwehr beziehungsweise Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregenereignisse wie Rückhaltebecken, Schlamm- und Geröllhänge am Hang inklusive der Bemessung der Regenwasserkanalisation und der Leitgräben in der Tallage bereits im Ort getroffen wurden und welche geplant sind. „Laubenheim ist zwar gut geschützt“, so Geißler. „Wir brauchen aber eine aktuelle Untersuchung.“ Die Zustimmung zum Antrag, die in der Sitzung nicht ermittelt werden konnte, soll nachgeholt werden.
Abschicken an die Verwaltung konnte der Ortsbeirat indes die Anfrage zur Ganztagsschule in Laubenheim. Ab dem Schuljahr 2026 sollen die Erstklässler bundesweit den Start der verpflichtenden Ganztagsschulen für alle Grundschüler initiieren, erläuterte Strotkötter. „Wie will die Stadt den gesetzlichen Anspruch lösen?“, zitierte er aus der Anfrage. Sind bei der Planung für die neue Grundschule in Laubenheim auch Räumlichkeiten sowie Ausstattung für die Ganztagsbetreuung nach dem Bundesgesetz für das Jahr 2026 vorgesehen? Klärend wies der Ortsvorsteher darauf hin, dass Ganztagsschule kein Synonym für die Betreuende Schule sei, die bereits jetzt vorhanden ist.
Autor: Gregor Starosczyk-Gerlach