Start Bischofsheim Leinenpflicht im Kreis Groß-Gerau weiter gelockert

Leinenpflicht im Kreis Groß-Gerau weiter gelockert

Bild von Mircea Iancu auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – Der Kreis Groß-Gerau hat die Hundeleinenpflicht zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter gelockert. Hundebesitzerinnen und -besitzer dürfen in Rüsselsheim am Main nun auch südlich der A60 ihre Hunde ohne Leine ausführen. Dies gilt für bebaute Gebiete, auf Wiesen und auf Feldwegen in und rund um Königstädten und Bauschheim. Im Wald gilt weiterhin Leinenpflicht, ebenso wie in Fußgängerzonen in der Innenstadt und auf Grünflächen wie dem Verna-Park, dem Ostpark und an der Horlache.

Es ist weiterhin wichtig, im Wald Wildschweine nicht aufzuschrecken. Dadurch soll verhindert werden, dass die Tiere weite Strecken fliehen und möglicherweise Viren weiterverbreiten. Die Afrikanische Schweinepest ist hoch ansteckend und für Wild- und Hausschweine meist tödlich. Seit Juni 2024 wurden im Kreis Groß-Gerau 289 Wildschweine positiv getestet. Zusätzlich mussten 3.581 Hausschweine und 43 Wildschweine in Gehegen gekeult werden.

Weitere Informationen gibt es auf den Sonderseiten des Kreises Groß-Gerau unter https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main