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Markierung von Parkflächen

FLÖRSHEIM – Im Rahmen der Errichtung der Lärmschutzwand wurde eine Rettungstür zur Bahnlinie eingebaut, die jederzeit für Einsatzkräfte freizuhalten ist. Aus diesem Grund ist es nötig, den Parkraum vor dem ehemaligen Bahnübergang in der Wickerer Straße 18-20 zu regeln.

Es wird eine Zone des „eingeschränkten Haltverbots“ mit dem Zusatzzeichen „PKW frei“ und „nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen“ eingerichtet. Die Parkflächen werden mit Markierungsnägeln gekennzeichnet. Nach Einrichtung dieser Haltverbotszone dürfen dort nur noch Fahrzeuge parken, die als Personenkraftwagen zugelassen sind. Fahrzeuge mit anderer Zulassungsart dürfen die Straße weiterhin befahren, jedoch nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Anhänger dürfen nicht abgestellt werden.

Die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten übernimmt der städtische Baubetriebshof. Hierzu wird Anfang der Woche ein Halteverbot eingerichtet. Gegen Ende der Woche beginnen die Arbeiten und werden innerhalb einiger Tage abgeschlossen. Die Anwohner wurden im Vorfeld informiert.

 

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main