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Maßnahmen zur Vergrämung starten Eigentümer des Wohngebietes einigen sich mit der Stadt Mainz

Die Krähenpopulation sorgt seit Jahren für lautstarken Lärm in der Wohnsiedlung. Archivfoto: Oliver Gehrig

LERCHENBERG – Die Eigentümer des Spielplatzes sowie der angrenzenden Wohngebäude auf dem Lerchenberg haben nach Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz gemeinsam entschieden, eine fachlich begleitete Vergrämung der dort bestehenden Krähenkolonie durchzuführen. Grundlage hierfür ist die Ausweisung sogenannter sensibler Gebiete durch die Landeshauptstadt Mainz, die in Anlehnung an den Handlungsleitfaden des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt ist. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig zu verbessern, teilt die Stadtverwaltung Mainz mit.

In den vergangenen Jahren hat sich im Umfeld des Spielplatzes am Brahmsweg eine größere Saatkrähenpopulation etabliert. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden kommt es zu erheblicher Lärmbelastung sowie zu starken Verschmutzungen durch Kot im Wohn- und Spielumfeld. Diese Situation stellt für viele Anwohnende eine Beeinträchtigung dar. Zuvor eingesetzte Maßnahmen blieben ohne dauerhaften Erfolg, da Krähen als sehr lernfähige Tiere gelten und herkömmliche Abschreckungsmethoden meist nur kurzfristig wirken.

Nach intensiver Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz wurde daher in Kooperation mit einem professionellen Falkner ein Konzept entwickelt, das eine Vergrämung im Nahbereich des Spielplatzes vorsieht. Im Zuge von Baumpflegemaßnahmen wurden zunächst die bestehen Nester entfernt. Durch den zeitlich begrenzten Einsatz von Greifvögeln soll sodann der Nestneubau erschwert werden und die Krähenkolonie dazu bewegt werden, den Bereich dauerhaft zu verlassen und sich an einem alternativen Standort niederzulassen. Wir bitten auf diese Maßnahme Rücksicht zu nehmen, damit sie den erwünschten Erfolg bringen kann, so die Stadtverwaltung.

Hintergrund ist, dass Krähen und andere wildlebende Vogelarten grundsätzlich unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie stehen. Maßnahmen zur Vergrämung sind daher ausschließlich unter fachlicher Begleitung und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung von Brut- und Aufzuchtzeiten sowie auf der Vermeidung negativer Auswirkungen auf den lokalen Vogelbestand. Eine fachliche Begleitung der Maßnahme erfolgt durch die Stadt Mainz.

red