Start Hessen Neue Änderungsverordnungen des Landes sowie wichtige Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg

Neue Änderungsverordnungen des Landes sowie wichtige Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. Die Änderungen können online unter www.corona.hessen.de nachgelesen werden. Darüber hinaus informiert die Stadt Ginsheim-Gustavsburg online sowie hier über die Möglichkeiten zur Nutzung von städtischen Einrichtungen und über den Regelbetrieb in Kindertagesstätten.

Wiedereröffnung der Rathäuser und Bürgerbüros
Die Rathäuser und Bürgerbüros werden schrittweise wieder geöffnet. Beide Rathäuser, in Ginsheim und Gustavsburg, bieten ihren Bürgerinnen und Bürger ab dem 6. Juli an, mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr, und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr auch ohne Terminvereinbarung die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. Die Daten der Besucherinnen und Besucher werden am Eingang der Rathäuser aufgenommen. Anschließend können sie die entsprechende Servicestelle aufsuchen. Nach wie vor empfiehlt die Stadtverwaltung jedoch, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dies verkürzt mögliche Wartezeiten und wurde bisher sehr gut genutzt.

Beide Bürgerbüros, in Ginsheim und Gustavsburg, öffnen ebenfalls ihre Türen ab dem 6. Juli. Zunächst sind die Bürgerbüros im Wechsel geöffnet, samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr. An den übrigen Tagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Wiedereröffnung der Seniorenbegegnungsstätten
Auf Zusammenkünfte in der Fähre in Ginsheim und im Gemeindesaal der evangelischen Kirche in Gustavsburg müssen Seniorinnen und Senioren der Stadt Ginsheim-Gustavsburg nicht mehr lange warten. Genaue Informationen zur Wiedereröffnung der Seniorenbegegnungsstätten werden im Juli bekannt gegeben. Bis dahin können Interessierte weiterhin ihr Gedächtnis zu Hause trainieren. Aufgaben und Lösungen können im Seniorenbüro telefonisch unter der Rufnummer 06144/20-153 oder -154 erfragt werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Stadt entschieden, die Senioren-Tagesfahrten, die Schwimmgruppen und die Kulturbeutelfahrten in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen.

Regelbetrieb in Kindertagesstätten
Das Land Hessen hat beschlossen Kitas ab Montag, dem 6. Juli, für den Regelbetrieb zu öffnen. Die Kitas in Ginsheim-Gustavsburg werden ab dem 6. Juli 2020 wieder für alle Kinder geöffnet sein, die einen Kita-Platz haben. Für die beiden Wochen bis zur Sommerschließzeit (20.-31.Juli) wird zunächst an dem bisher bewährten Schutz- und Hygienekonzept festgehalten. Dieses beinhaltet gestaffelte Hol-und Bringzeiten, Regeln zur Einhaltung der Hygiene und weitestgehend geschlossene Gruppen.

Im Juli sind Gebühren nur für einen halben Monat (Regelbetrieb 6. – 17. Juli) zu zahlen, weil diese mit den schon eingezogenen Gebühren vom halben Monat März (16. – 31. März) verrechnet werden. Das bedeutet auch, dass die Sommerschließzeit in diesem Jahr ausnahmsweise nicht gebührenpflichtig ist, es sei denn die Sommer-Notbetreuung wird in Anspruch genommen.

Sollten Kinder bereits fristgerecht bis zum 30.06 in den Kitas abgemeldet sein, werden die Gebühren für den Monat März hälftig rückerstattet.

Yvonne Rüthel