RÜSSELSHEIM – Um die Straßenreinigungsgebühren im Stadtgebiet Rüsselsheim am Main künftig kostendeckend zu erheben, hat der Magistrat den Stadtverordneten einen Entwurf für eine neue Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Bereits im Juni hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass rückwirkend zum 1. Juli 2025 eine Anpassung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst erfolgen soll.
„Dies ist ein notwendiger Schritt, den wir gehen müssen. Die aktuelle Reinigungssatzung ist seit 35 Jahren unverändert, die zugehörige Gebührensatzung wurde seit elf Jahren nicht mehr angepasst – was dazu führt, dass wir seit geraumer Zeit Gebühren nicht kostendeckend erheben und dieses Defizit über den städtischen Haushalt ausgleichen“, erläutert Oberbürgermeister Patrick Burghardt. Gesetzlich ist die Stadt jedoch dazu verpflichtet, ihre Gebühren kostendeckend zu erheben.
„Mit der neuen Satzung würden wir den gesetzlichen Vorgaben gerecht und zu 100 Prozent kostendeckend arbeiten. Außerdem müsste die Stadt künftig 1,4 Millionen Euro weniger zur Verfügung stellen, um fehlende Gegenfinanzierungen zu kompensieren“, erklärt Andreas Lier, Vorstand des Städteservice Raunheim Rüsselsheim, der im Auftrag der Stadt für die Straßenreinigung verantwortlich zeichnet und den Satzungsentwurf ausgearbeitet hat.
Grundsätzlich besteht laut alter und neuer Satzung für jeden Eigentümer und Besitzer eines Grundstückes, die Pflicht, auch die zugehörige Straße zu reinigen. Auf viel befahrenen oder größeren Straßen erfolgt die Reinigung im Auftrag der Stadt durch den Städteservice Raunheim Rüsselsheim. In diesen Fällen werden die Kosten auf die Eigentümer und Besitzer erschlossener Grundstücke umgelegt. Im Rahmen der neuen Satzung wurden nun weitere Straßen, die durch den Städteservice gereinigt werden, in das Straßenverzeichnis aufgenommen. So sollen alle, die eine Reinigungsleistung erhalten, künftig auch an den Kosten beteiligt werden. Ebenfalls angepasst wurden die Reinigungsklassen, mit denen die Häufigkeit der Straßenreinigung bestimmt wird. Statt bisher zwei Reinigungsklassen, soll es künftig sieben unterschiedliche Klassen geben, die unter anderem die Verkehrslage oder das Ausmaß der Verschmutzung berücksichtigen. So reicht bei manchen Straßen eine Reinigung alle vierzehn Tage aus, während stark frequentierte und verschmutzte Plätze täglich durch den Städteservice gereinigt werden müssen. In die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren kann neben der Reinigungsklasse ein Zuschlag für manuelle Reinigung einfließen, sollten Teams des Städteservice grobe Verschmutzungen im Vorfeld händisch kehren müssen.
Als Grundlage für die individuelle Gebührenbemessung dient neben den genannten Faktoren der sogenannte Berechnungsmeter eines Grundstückes. Dieser ergibt sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksfläche, die in Quadratmetern angegeben ist. Städtische Grundstücker werden im Frontmetermaß berechnet. Außerdem trägt die Stadt Rüsselsheim 20 Prozent der Gesamtkosten der Straßenreinigung, um dem Allgemeininteresse an sauberen Straßen gerecht zu werden.
Beschließt die Stadtverordnetenversammlung am 6. November die neue Satzung, werden Bürgerinnen und Bürger Gebührenbescheide rückwirkend zum 1. Juli 2025 erhalten.
Weitere Hintergrundinformationen sowie den Satzungsentwurf können Interessierte unter www.ruesselsheim.de einsehen.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main