HOFHEIM – Im Main-Taunus-Kreis wird die Bundesnotbremse zur Corona-Eindämmung am Samstag aufgehoben. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, liegt die 7-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen unter 100, und es können einige Lockerungen in Kraft treten – etwa die Öffnung der Außengastronomie. „Das ist eine gute Nachricht zum Wochenausklang, auf die viele Menschen gewartet haben“, fasst Cyriax zusammen. Kreisbeigeordnete Madlen Overdick wertet die Entwicklung als „Konsequenz der Impfkampagne und des verantwortungsbewussten Handelns vieler Bürgerinnen und Bürger.“
Nach den Regelungen des Bundes wird die Notbremse aufgehoben, wenn die kreisweite Inzidenz nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts an fünf Werktagen die 100er-Marke unterschreitet. Nachdem sie am vergangenen Samstag unter diese Grenze fiel, konstant darunter blieb und am (heutigen) Donnerstag 61 betrug, treten die Lockerungen am Samstag um 0 Uhr in Kraft. Dann gelten nur noch die vom Land Hessen beschlossenen Corona-Beschränkungen. Allerdings wird die Notbremse mit den verschärften Regelungen wieder eingeführt, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Werktagen über 100 liegen sollte.
Mit der Notbremse fallen von Samstag an unter anderem die derzeit bestehenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen weg. Es dürfen sich künftig zwei Haushalte plus Genesene und Geimpfte treffen. Die Schulklassen 1 bis 6 und die Abschlussklassen haben Präsenzunterricht, die Klassen 7 bis 11 Wechselunterricht. In den Kindertagesstätten läuft der Regelbetrieb, aber unter Pandemiebedingungen. Es können weitere Geschäfte des Einzelhandels öffnen, um täglichen Bedarf abzudecken. Auch die Außengastronomie darf unter Auflagen wieder öffnen – unter anderem mit Registrierungspflicht und Negativtest. Veranstaltungen im Innern zu bestimmten Zwecken, etwa berufliche Zusammenkünfte, sind erlaubt. Außenveranstaltungen mit bis zu 100 ungeimpften Personen sind ebenfalls möglich, aber unter strengen Auflagen. Die genauen Bestimmungen können auf der Internetseite des Landes Hessen nachgelesen werden. (www.hessen.de) Außerdem hat das Land unter https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3_0.pdf ein Schaubild dazu veröffentlicht.
Nach den hessischen Regelungen ist das zunächst die Stufe 1 der Lockerungen. Wenn im Main-Taunus-Kreis die Inzidenz weitere 14 Tage unter 100 bleibt oder sobald sie fünf Tage unter 50 fällt, tritt ab dem darauffolgenden Tag die Stufe 2 in Kraft. Sie bringt weitere Lockerungen wie eine Öffnung der Innengastronomie, außerdem vollen Präsenzunterricht an den Schulen.
Cyriax appelliert an die Bürgerinnen und Bürger „auf Stufe 2 hinzuarbeiten“. Jeder könne einen Beitrag dazu leisten, dass weitere Lockerungen in Kraft treten könnten. Wie Gesundheitsdezernentin Overdick erläutert, sei dafür entscheidend „nicht nur die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, sondern auch tägliches verantwortungsbewusstes persönliches Verhalten.“
Dr. Johannes Latsch
Hofheim