GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Trauerhallen sind geöffnet. Zurzeit dürfen in Ginsheim-Gustavsburg 16 Trauergäste gleichzeitig die Trauerhallen betreten. Singen ist nicht erlaubt. Auf dem Friedhof selbst gilt keine Personenbegrenzung. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln müssen jedoch eingehalten werden.
Yvonne Rüthel