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Nutzung von Trauerhallen

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Trauerhallen sind geöffnet. Zurzeit dürfen in Ginsheim-Gustavsburg 16 Trauergäste gleichzeitig die Trauerhallen betreten. Singen ist nicht erlaubt. Auf dem Friedhof selbst gilt keine Personenbegrenzung. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln müssen jedoch eingehalten werden.

 

Yvonne Rüthel