Start Hessen Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine

Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine

HOCHHEIM – Der Umtausch der alten Papierführerscheine in grau und rosa, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, kann von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hochheim am Main auch im Bürgerbüro beantragt werden. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964, müssen ihren Führerscheinumtausch bis zum 19.01.2023 beantragen. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen den Führerscheinumtausch bis zum 19.01.2024 beantragen.

Wegen des starken Andrangs beim Umtausch der Führerscheine werden nur zunächst die Anträge von den bis zum 19.01.2023 zum Umtausch Verpflichteten (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964) entgegengenommen.

Die anderen Geburtsjahrgänge haben je nach Jahrgang und Ausstellungsdatum des Führerscheines teilweise noch bis zum 19.01.2033 Zeit um den Umtausch zu beantragen. Ein vorzeitiger Umtausch ist bei der Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises möglich.

Ein Termin für die zum Umtausch verpflichteten Hochheimer Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein tauschen müssen, kann telefonisch unter 06146 900-300 im Bürgerbüro gebucht werden. Zur Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der alte Führerschein und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Aus Rücksicht auf die weiteren Besucherinnen und Besucher des Bürgerbüros, bitten wir bei ihrem Besuch im Bürgerbüro auch weiterhin freiwillig eine medizinische oder FFP2 Maske zu tragen.

Derzeit kann es bei der Terminvergabe im Bürgerbüro leider zu Verzögerungen kommen. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, dies beim Straßenverkehrsamt des Kreises in Hofheim unter https://tinyurl.com/3s4j69rk durchzuführen.

Magistrat der Stadt Hochheim am Main