Start Rheinhessen/Mainz Schöffenwahl 2023: Schöffen gesucht Recht Keine juristischen Vorkenntnisse gefragt

Schöffenwahl 2023: Schöffen gesucht Recht Keine juristischen Vorkenntnisse gefragt

Foto: red

VG BODENHEIM Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für die Verbandsgemeinde Bodenheim insgesamt 30 Personen, die am Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Hiervon sind von der Ortsgemeinde

  • Bodenheim                       12 Vertreter/innen
  • Gau-Bischofsheim             3 Vertreter/innen
  • Harxheim                            4 Vertreter/innen
  • Lörzweiler                           3 Vertreter/innen
  • Nackenheim                       8 Vertreter/innen

für die Amtsperiode 2024 – 2028 aufzunehmen.

Die Gemeindevertretungen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum Freitag, den 28.04.2023 bei der Verbandsgemeinde Bodenheim, Frau Yvonne Zitzmann, (Tel.:06135-72147).

 

Autor: red