RÜSSELSHEIM – „In Vorklassen werden Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulfähig sind, für den Start an der Schule vorbereitet. Die Zahl der Kinder in Vorklassen steigt seit Beginn der Corona-Pandemie kontinuierlich an. Daher müssen wir nachsteuern und eine vierte Vorklasse einrichten. Sonst müssten im schlimmsten Fall Kinder ein Jahr zu Hause bleiben, und das kann nicht in unserem Interesse sein“, begründete Bürgermeister Dennis Grieser am vergangenen Donnerstag (20. Juli) in der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag.
In Rüsselsheim am Main wurden für das Schuljahr 2023/24 insgesamt 74 Schüler*innen für eine Vorklasse gemeldet. In den drei bereits bestehenden Vorklassen sind 60 Plätze vorhanden. Die Einrichtung einer weiteren Vorklasse ist daher notwendig, um dem Bedarf gerecht zu werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies am Donnerstag einstimmig beschlossen. Die Einrichtung der Vorklasse muss nun noch formal vom Kultusministerium des Landes Hessen genehmigt werden.
Der Besuch einer Vorklasse kann Kindern empfohlen werden, bei denen vor der Einschulung oder während des ersten Schulhalbjahres begründete Zweifel bestehen, ob das Kind am Unterricht des ersten Schuljahres mit Erfolg teilnehmen kann. In der Vorklasse haben die Kinder die Möglichkeit in einer kleineren Lerngruppe spielerische Lernangebote zu nutzen, die auf den Schulanfang vorbereiten sollen. Die Teilnahme an der Vorklasse wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Als Alternative zur Vorklasse besteht für Grundschüler*innen grundsätzlich auch die Möglichkeit des flexiblen Schulanfangs. In Rüsselsheim besteht diese Möglichkeit an der Grundschule Hasengrund. In diesem Modell werden alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs ohne Feststellung der Schulfähigkeit aufgenommen und in altersgemischten Gruppen unterrichtet. Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen, die Jahrgangsstufen eins und zwei in einem, zwei oder drei Schuljahren zu durchlaufen. Ein im flexiblen Schulanfang absolviertes drittes Jahr wird ebenfalls nicht auf die Schullaufbahn angerechnet. Die Schüler*innen haben beim flexiblen Schulanfang breiter gefächerte Möglichkeiten, sich mit den Unterrichtsthemen der ersten Schuljahre auseinanderzusetzen, und sie können von den Lernerfahrungen der älteren Mitschüler*innen profitieren, oder eigene Lernerfahrungen an jüngere Mitschüler*innen weitergeben.
Bürgermeister und Schuldezernent Dennis Grieser betont die Vorteile des flexiblen Schulanfangs im Vergleich zu Vorklassen: „Die im Konzept verankerte Förderung der Individualität der Kinder im gemeinsamen Unterricht trägt, auch im internationalen Vergleich, besonders zum Schulerfolg bei. Als Schulträgerin können wir aber nur Empfehlungen aussprechen, wie die pädagogische Einbindung von förderbedürftigen Schüler*innen gestaltet werden kann. Die Entscheidung zwischen Vorklassen oder flexiblem Schulanfang liegt leider in der Hand der Schulen“.
Rüsselsheim zählt in Deutschland zu den Städten mit der jüngsten Bevölkerung, und die Schüler*innenzahlen steigen kontinuierlich. Bereits im Juni verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung daher einstimmig den Beschluss zur Erstellung des Schulentwicklungsplans 2025 bis 2030. In enger Abstimmung mit dem Kreis Groß-Gerau soll er die Grundlage für den Umgang mit den Herausforderungen durch steigende Schüler*innenzahlen in der sich überschneidenden Schullandschaft der Stadt und des Kreises schaffen. Die Stadt beabsichtigt den Entwurf in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorzulegen.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main