Start Bischofsheim Sechs Wochen Afrikanische Schweinepest Ausnahmezustand dauert an

Sechs Wochen Afrikanische Schweinepest Ausnahmezustand dauert an

Kreisverwaltung Groß-Gerau.

KREIS GROSS-GERAU – „Der erste Befund Mitte Juni war eine Zäsur – für den Kreis Groß-Gerau, aber auch für die anliegenden Gebiete außerhalb unserer Kreisgrenzen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat vieles hier verändert. Auch wenn manche Menschen davon überhaupt nicht betroffen sind und vielleicht nicht verstehen, warum ständig darüber gesprochen wird und weshalb so viele Maßnahmen ergriffen werden müssen – für eine nicht unbeträchtliche Zahl von Familien ist die ASP eine Katastrophe. Und für viele weitere bringt sie deutliche Einschränkungen mit sich.“ Das sagt Landrat Thomas Will sechs Wochen, nachdem das ASP-Virus im Kreis entdeckt worden ist.

Die Krankheit, die das extrem langlebige, hochansteckende und stabile Virus auslöst, betrifft „nur“ Wildschweine und Hausschweine, kein anderes Lebewesen. Aber für die Schweine verläuft sie praktisch immer tödlich. Angefangen hat die Verbreitung bei Wildschweinen; womöglich hatte ein Tier weggeworfene infizierte Wurst gefressen. Mittlerweile ist das Virus auf sieben Hausschweinbestände übergesprungen. Alle Tiere dort mussten getötet werden.

Die betroffenen Landwirte enthalten dafür zwar eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse und dem Land, aber sie stehen vor einer existenziellen Bedrohung. Sie müssen ihre Ställe für viel Geld von Grund auf desinfizieren lassen, sie müssen zum Teil noch bestehende Kredite für gerade erst modernisierte Ställe bedienen, kennen das Risiko, nach wochenlanger Zwangspause wieder Schweine anzuschaffen, was derzeit ohnehin nicht ratsam ist – und wissen daher nicht, wie es weitergehen soll. Auch Schweinehalter, deren Betrieb noch nicht von ASP betroffen ist, aber in der Sperrzone liegt, haben Probleme, weil sie ihre Tiere nicht vermarkten können. Ganz zu schweigen von den vorgeschriebenen dauerhaften Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf den Höfen.

„Wir als Kreis tun alles, was uns möglich ist, um den Landwirten zu helfen. Von Gesprächen und Hinweisen auf psychologische Beratung bis zum Aufzeigen von Finanzierungswegen“, so der Landrat. Unterstützung gab es in den vergangenen Wochen auch für die Landwirte, die Getreide und andere Kulturen anbauen und bei denen gerade die Ernte anstand. Sehr schnell wurde organisiert, wie auf Antrag und mit Hilfe von Drohneneinsätzen Felder zum Ernten freigegeben werden konnten. Für die Jäger im Kreis, die seit Ausbruch der ASP vom Jagdverbot betroffen sind, wird die Jagdsteuer rückwirkend zum 1. Juli für ein halbes Jahr ausgesetzt.

Alle Maßnahmen und Allgemeinverfügungen werden in enger Absprache mit dem hessischen Landwirtschaftsministerium erlassen. „Wir sind dankbar für die gute Kooperation mit dem Land – das zum Beispiel die Kadaversuche mit Hundestaffeln rasch organisiert hat -, aber auch mit dem Hessischen Landeslabor und dem Friedrich-Loeffler-Institut“, betont Landrat Will. Die Kreiskommunen wurden ebenfalls sehr schnell eingebunden. Sie werden regelmäßig, unter anderem in Bürgermeisterdienstversammlungen, informiert: über den Stand der Dinge, aber auch über die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest zu erledigen haben. Zum Beispiel müssen sie über die Ordnungsämter kontrollieren, ob sich alle an die Allgemeinverfügungen halten und sie müssen sogenannte Bergeteams stellen, die täglich bereitstehen, um etwaig aufgefundene Wildschweinkadaver zu den Sammelstellen zu bringen und Proben weiterzuleiten. Mittlerweile gibt es drei solcher Kadaversammelstellen: in Rüsselsheim, in Groß-Gerau und in Riedstadt-Erfelden.

Seit Wochen läuft bereits der Zaunbau, um das Weiterwandern infizierter Wildschweine aus der betroffenen Zone zu verhindern. Dadurch, dass mittlerweile der gesamte Kreis Groß-Gerau betroffen ist, werden die Zäune nicht nur an den Autobahnen 60 und 67 sowie entlang des Rheins gezogen, sondern auch im Süden des Kreises. Die Elektrozäune sollen später nach und nach durch feste Zäune ersetzt werden.

 

„Zu den wichtigen Maßnahmen, das Virus einzudämmen, gehört auch das angepasste Verhalten der Menschen“, betont Thomas Will. „Hunde an einer maximal fünf Meter langen Leine führen, im Außenbereich immer auf den befestigten Wegen bleiben, Lebensmittelreste nur in geschlossene Behälter entsorgen“ – all das ist genauso vorgegeben wie die Pflicht, Veranstaltungen in unbebauter Lage durch das Kreis-Veterinäramt genehmigen zu lassen. „Der Kreis entscheidet immer nach Einzelfall. Wir versuchen alles, damit lang geplante Veranstaltungen, auf die die Menschen sich freuen und die von den Organisatoren lange vorbereitet wurden, nicht ausfallen müssen. Es kann aber sein, dass es Auflagen gibt“, so der Landrat. Beispiel Fischerfest: Das findet auch 2024 statt, allerdings diesmal ohne Feuerwerke und Helikopterflüge, denn diese könnten (infizierte) Wildschweine aufschrecken und in einen weiteren Umkreis versprengen. Dies muss unbedingt vermieden werden, bitten die Verantwortlichen um Verständnis für diese besondere Situation.

Landrat Thomas Will. „Sie können sicher sein: Wir alle, die mit der Bekämpfung von ASP zu tun haben, leiden mit den betroffenen Menschen und Tieren mit. Niemand verhängt zum Spaß diese Restriktionen. Es ist aber unser aller Verantwortung und Pflicht, möglichst Schaden von weiteren Betrieben abzuhalten und die Epidemie nicht endemisch werden zu lassen. Dann hätten wir verloren. Wir wollen alles dafür tun, dass die Afrikanische Schweinepest nur eine Episode in unserer Region bleibt und nicht auf Dauer.“

Wer Fragen zur Afrikanischen Schweinepest hat, findet Informationen auf der Kreis-Homepage https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau sowie (von 8 bis 18 Uhr) unter der ASP-Hotline 06152 9898 4000.

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau