Start Hessen Senkung der Umsatzsteuer Zählerstand muss aktuell nicht abgelesen werden!

Senkung der Umsatzsteuer Zählerstand muss aktuell nicht abgelesen werden!

Bild von delo auf Pixabay

KRIFTEL – Zurzeit stehen die Telefone im Rathaus nicht still: Viele Bürger melden sich aufgrund der gesenkten Umsatzsteuer für die Wassergebühr im zweiten Halbjahr 2020. „Es kursiert das Gerücht in der Bevölkerung, dass man jetzt seinen Zählerstand mitteilen soll, um von der Senkung von 7 auf 5 Prozent zu profitieren. Das Gegenteil ist der Fall“, betont Bürgermeister Christian Seitz.

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage veröffentlicht, dass es bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser in der Regel entscheidend ist, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden. „Die Wassergebühr ist somit eine Jahresgebühr“, erläutert Oliver Vucina aus der Abteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung. „Demnach wäre es für den Bürger nachteilig jetzt abzurechnen, da sonst das erste Halbjahr auf jeden Fall mit 7 Prozent zu besteuern ist.“ Das Ablesedatum der Gemeinde Kriftel sei der 31. Dezember 2020, somit gilt in der Abrechnung der Grundbesitzabgaben der reduzierte Steuersatz von 5 Prozent. Seitz: „Die zu viel entrichtete Umsatzsteuer wird dann an den Bürger zurückerstattet.“

Weitere Infos auf der Homepage der Gemeinde Kriftel unter www.kriftel.de oder direkt beim Bundesfinanzministerium unter www.bundesfinanzministerium.de

Tina Schehler