FLÖRSHEIM – Die Stadt Flörsheim am Main erlässt Gewerbetreibenden, die städtische Immobilien nutzen, rückwirkend ab Dezember 2020 die Hälfte der Pacht. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und mindestens für die Dauer des Lockdowns.
Darüber hinaus haben die Unternehmen die Möglichkeit, zinslose Stundungen zu beantragen, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Über Höhe und Laufzeit wird im Einzelfall entschieden.
Der Magistrat empfiehlt auch der städtischen Terra Erschließungs-GmbH und dem Eigenbetrieb Stadthallen, in gleicher Weise zu verfahren.
„Der Stadt Flörsheim am Main ist es sehr wichtig, die hier ansässigen und vom Lockdown betroffenen Gewerbebetriebe so gut wie möglich zu unterstützen und deren Existenz sichern zu helfen“, erläutert Bürgermeister Dr. Bernd Blisch die Entscheidung des Magistrates.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main