Start Hessen Stadtverwaltung koordiniert Fahrdienst zum Impfzentrum Darmstadt

Stadtverwaltung koordiniert Fahrdienst zum Impfzentrum Darmstadt

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg bietet ab sofort einen kostenlosen Fahrdienst für Bürger*innen der höchsten Priorisierungsgruppe an, die nicht über die erforderliche Mobilität verfügen, die Fahrt zum Impfzentrum nach Darmstadt alleine zu unternehmen und keine Angehörigen haben, die sie zur Impfung fahren können. Während der Fahrt ist eine FFP-2-Maske zu tragen, die von den Bürgerinnen und Bürgern mitgebracht werden muss. Ohne das Tragen einer FFP-2-Maske wird keine Fahrt durchgeführt.

Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha betont: „Je mehr Seniorinnen und Senioren sich schnell impfen lassen, desto besser lässt sich der Schutz dieser besonders gefährdeten Gruppe gewährleisten. Da möglicherweise die Anfahrt zum Impfzentrum ein Hindernis sein kann, tragen wir mit unserem Angebot dazu bei, dieses zu überwinden. Wir bieten damit eine schnelle und unbürokratische Lösung an.“

Wer bereits einen festen Impftermin unter den Hotlines 116 117 oder 0611 505 92 888 oder im Internet-Anmeldeportal unter impfterminservice.hessen.de vereinbart hat, kann die Hilfe der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg in Anspruch nehmen. Das Seniorenbüro ist für die Koordinierung der Fahrdienste von montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr, unter den Telefonnummern 06144 / 20153 oder 06144 / 20154 Uhr und per E-Mail (senioren@gigu.de) erreichbar. Für diejenigen, die keine andere Möglichkeit zur Vereinbarung eines Impftermins haben, ist das Seniorenbüro ebenfalls behilflich.

Neben dem freiwilligen Angebot der Stadt, ist die Übernahme von Taxikosten für mindestens 80-jährige Hessinnen und Hessen auch durch das Land Hessen möglich. Grundvoraussetzung ist, dass gegenüber der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch für Krankenfahrten, beispielsweise zum Arzttermin, bestehen muss. Sollte die Krankenkasse die Taxifahrten zum Impfzentrum und zurück nach Hause nicht übernehmen, wird das Land die Kosten tragen. Personen, auf die dies zutrifft und die 80 Jahre und älter sind, erhalten in dem Fall in Ihrem Impfzentrum eine Bescheinigung mit weiteren Informationen, wie sie die Kosten erstattet bekommen.

 Die Stadtverwaltung bittet darum, auch betroffene Bekannte und Nachbarn auf den Fahrdienst der Stadt und des Landes aufmerksam zu machen.

Yvonne Rüthel
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg