Start Hessen „Stoppeln“ von Obstbäumen auf den Streuobstwiesen der Stadt

„Stoppeln“ von Obstbäumen auf den Streuobstwiesen der Stadt

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – In diesem Jahr werden für die städtischen Obstbäume keine Pflückscheine ausgegeben. Interessierte Obstliebhaber können die Bäume jedoch abernten und das Fallobst vom Boden einsammeln. Im Volksmund wird das Aufklauben der Reste als „Stoppeln“ bezeichnet.

Die Stadt gibt die Obstbäume für zwei Wochen, in der Zeit vom 25. September bis zum 10. Oktober, dazu frei. Vor dem Pflücken sollte man sich sicher sein, dass es sich wirklich um einen Baum der Stadt handelt. Diese und weitere Informationen zum Thema erteilt Herr Laake vom Umweltbüro der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 06144 / 20-169.

Beim Betreten der Obstwiesen ist zu beachten, dass auf den Flächen keine Schäden entstehen. Ebenso sind die Bäume zu schonen und dürfen nicht geschüttelt werden. Auch ein Ziehen oder Reißen an den Ästen ist nicht erlaubt. Damit viele Bürger*innen davon etwas haben, soll das Obst nur in haushaltsüblichen Mengen geerntet werden. Wie es auch ganzjährig untersagt ist, dürfen Feldwege und Wiesen zum Stoppeln nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Yvonne Rüthel
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg