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Streit der Wasserhähne – Das erste Urteil Wohin entwickelt sich jetzt der Wasserpreis?

LAUBENHEIM/EBERSHEIM/BODENHEIM – Seit vielen Jahren befindet sich die Stadt Mainz in permanenten Auseinandersetzungen mit dem Ortsbeirat von Laubenheim. Grund des Streits: Wer darf den eingemeindeten Ortsteil mit Wasser versorgen, die Stadt oder Bodenheim? Am 24. Februar 2021 trafen sich die Kontrahenten vor dem Verwaltungsgericht in Mainz wieder. Und darum ging es in diesem dritten Hauptsachenverfahren zwischen der Stadt Mainz und dem Ortsbeirat. Laubenheim.

Ortsvorsteher Gerd Strotkötter kämpft vor Gericht für Laubenheim – Foto: Wolfgang Stampp

Im Forderungskatalog der ehemaligen Gemeinde Laubenheim vom 12. Februar 1969 zur Regelung der Eingemeindung heißt es unter Punkt 815: „Die Wasserversorgung wird wie bisher beibehalten, und die aufnehmende Gemeinde verpflichtet sich, die vertraglichen und statuarischen Verpflichtungen gegenüber dem Wasserversorgungsverband Bodenheim zu übernehmen.“ Und im Auseinandersetzungsvertrag vom Juni 1969 ist unter § 20, Absatz 2 formuliert: „Durch Rechtsnachfolge wird die Stadt Mainz Mitglied im Wasserversorgungsverband Bodenheim; sie wird sich dafür einsetzten, dass für die Gemeinde immer eine ausreichende Wasserversorgung gewährsleistet ist.“ In Zusammenhang mit § 22 kann die Stadt Mainz auf Wunsch des Laubenheimer Ortsbeirats „… wenn sich dies als zweckmäßig herausstellen sollte, die Verhältnisse der Gemeinde abweichend von diesem Vertrag ordnen.“

Seit fast 120 Jahren beziehen Laubenheim und auch Ebersheim ihr Wasser nämlich von den Wasserwerken Bodenheim, der heutigen „Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH“ (WVR). Aus dieser Tatsache und den obenstehenden Zitaten im Rahmen der Eingemeindung vertritt der Laubenheimer Ortsbeirat die Auffassung, dass jegliche Änderungen der Wasserversorgung der Zustimmung des lokalen Ortsbeitrats bedürfen. Dies gehe so aus dem Auseinandersetzungsvertrag hervor und sei auch Gegenstand einer Erklärung vom 25. April 2017, in die drei Mitglieder des Ortsbeirats eingebunden waren.

Der Oberbürgermeister der Stadt Mainz lehnte ein solches Mitbestimmungsrecht von Laubenheim ab. Es bestehe lediglich ein Anhörungsrecht. Es heißt sogar, dass man an der heutigen Rechtsgültigkeit dieses 1969 abgeschlossenen Vertrags zweifele.

Nach zwei vorausgegangen Gerichtsverfahren in den Jahren 2018 und 2019, bei denen es u. a. um die Prozesskostenübernahme ging, trafen sich die Kontrahenten am 24. Februar vor Gericht wieder, im mit Laubenheimern voll besetzten Saal. Laubenheim vertreten durch Ortsvorsteher Strotkötter mit Rechtsbeistand, die Stadt Mainz durch Frau Anja Wolf. Nachdem die Argumente ausgetauscht waren und der Ortsvorsteher eine Erklärung des Ortsbeirats abgegeben hatte, fiel das Urteil. Die zuständige Richterin war der Auffassung, dass der Ortsbeirat Laubenheim zwar ein grundsätzliches Anhörungsrecht habe, aber nicht befugt sei, über die Wasserversorgung mitzubestimmen. Dies hätte explizit im Auseinandersetzungsvertrag formuliert werden müssen. Enttäuschend für die Ortsgemeinde Laubenheim, die in diesem Urteil nicht den Geist der Vereinbarungen von 1969 sieht. Und das zu Recht!

„Für Ebersheim bestand keine Anspruchsgrundlage auf Mitbestimmung des Ortsbeirats, da im Auseinandersetzungsvertrag mit der Stadt Mainz bezüglich der Wasserversorgung keine Regelung getroffen wurde“, äußert die Ortsvorseherin von Ebersheim Anette Odenweller gegenüber dieser Zeitung.“ Und weiter:“ Somit besteht keine belastbare Grundlage, um vor Gericht zu gehen.“ Dies sei für Laubenheim seinerzeit im Vertrag anders geregelt und auch festgeschrieben worden.

Seit 1904 bis heute werden die beiden Ortsgemeinden Laubenheim und Ebersheim von der WVR mit Trinkwasser versorgt, zur vollsten Zufriedenheit. Hierbei nutzt die WVR ihre gesamte eigene Infrastruktur einschließlich des Wassernetzes. Im Falle einer Übernahme der Wasserversorgung durch die Stadtwerke muss Mainz die komplette Infrastruktur der WVR erwerben. Außerdem ist der Service durch die WVR sehr zufriedenstellend und der Wasserpreis seit jeher um einiges günstiger als bei den Stadtwerken Mainz.

Was ändert sich nach dem Gerichtstermin? Zunächst einmal nichts. Laubenheim und Ebersheim werden weiterhin mit Wasser aus Bodenheim versorgt. Der Ortsbeirat Laubenheim überlegt allerdings, ob er gegen das aktuelle Urteil Berufung einlegt.

Und die Auseinandersetzungen zwischen Stadt Mainz und der WVR Bodenheim laufen weiter. Ein Urteil steht immer noch aus. Aber dies ist ein anderes Kapitel dieser Never-Ending-Story …

Ulrich Nilles