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Streusalz ist nicht erlaubt

MAINZ – Bei Schnee und Eis bestehen Pflichten. Darauf macht die Stadt aufmerksam. Bei der Ankündigung von Schnee- und Glatteis ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz stets vorbereitet. Durch den Entsorgungsbetrieb werden Straßen und einige Radwege im Stadtgebiet – minutiös abgestuft nach einer Prioritätenliste – von Schnee und Eis befreit.

Dazu zählen jedoch keine Bürgersteige und Fußwege – außer entlang städtischer Grundstücke. Jeder private Grundstückseigentümer hat hier selbst die Räum- und Streupflicht und muss für die Verkehrssicherheit der Fußgänger Sorge tragen.

Dis betrifft die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten. Die zu räumende Fläche auf dem Gehweg sollte mindestens ein Streifen von 1,50 m Breite sein. Ist der Gehweg schmaler als 1,50 m, dann ist mindestens ein Streifen von 1 m zu räumen. In Straßen ohne Bürgersteig gilt, dass bei einer Straßenbreite ab 5,50 m ein Streifen von 1, 50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen ist.

Bei Straßen, die enger als 5,50 m ausfallen, muss mindestens ein Streifen von 1,00 m vom Schnee befreit werden. Schließen sich Parkplätze, Bankette, Pflanzgruppen oder ähnliche Einrichtungen an die Grundstücksgrenze an, ist auch hier ein Streifen von 1,50 m zu räumen. So muss auch der Zugang zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, die vor einem Grundstück liegen, geräumt werden.

Witterungsbedingt muss auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, je nach Schneefall, so dass die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet ist. Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7 Uhr und sonn-und feiertags bis 8 Uhr geräumt sein. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags von 8.00 bis 20 Uhr. Das Streuen von auftauenden Mitteln bzw. von Salzen verboten. Erlaubt sind nur abstumpfende Streumittel wie z. B. Lava, Sand, Splitt oder Granulat.

Weitere Informationen unter 06131/123456.

 

Autor: red

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