MAIN-TAUNUS-KREIS – Wegen gestiegener Corona-Infektionszahlen gelten im Main-Taunus-Kreis demnächst weitere Kontaktbeschränkungen. Wie Landrat Michael Cyriax und Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilen, wird das durch die so genannte 7-Tage-Inzidenz erforderlich. Sie hat inzwischen die Marke von 50 überschritten, die vierte Eskalationsstufe des Landes Hessen. Zudem habe sich die Verbreitung der Infektionen verändert; sie seien jetzt nicht mehr vor allem auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Gleichzeitig appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortungsgefühl zu zeigen und die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten: „An allerster Stelle nämlich sind wir alle gefragt: Jeder kann mit seinem Verhalten zur Eindämmung des Virus‘ beitragen.“
Zu dem Paket, das der Kreis festgelegt hat, zählen Maskenpflicht in Gaststätten, eine Sperrstunde ab 23 Uhr und das Verbot von Plexiglas-Visieren am Kinn. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur maximal fünf Personen oder zwei Hausstände treffen. Für öffentliche Vor- und Aufführungen gilt eine Personenobergrenze von 100. Bei Hochzeits- und anderen privaten Feiern in öffentlichen oder gemieteten Räumen gilt eine Grenze von maximal 25, außerhalb geschlossener Räume von 100 Personen. In Alten- und Pflegeheimen besteht für Mitarbeiter und Besucher durchgängig Maskenpflicht.
Die Verfügung mit den neuen Regelungen wird aktuell erarbeitet, in Kürze veröffentlicht und tritt am (morgigen) Dienstag um 8 Uhr in Kraft. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 31. Oktober.
Mit seiner aktuellen Inzidenz – Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – hat der Main-Taunus-Kreis wie einige andere Kommunen der Region die nächste in Hessen geltende Eskalationsstufe erreicht. Ab einer Inzidenz von 50 können die örtlichen Behörden demnach Beschränkungen erlassen. Die Regelungen des Kreises lehnen sich nach Angaben von Cyriax an Bestimmungen in Nachbarkommunen an: „Wir müssen in der dicht vernetzten Metropolregion zu einheitlichen Lösungen kommen“.
Einen Schwerpunkt von Infektionen im Main-Taunus-Kreis gab es in den vergangenen Tagen in der Behinderteneinrichtung Antoniushaus in Hochheim mit 28 und dem Pflegeheim Kursana Domizil in Kriftel mit 32 Personen positiv Getesteten. Das Gesundheitsamt stehe in engem Kontakt mit den Einrichtungen und habe Regelungen erlassen.
Darüber hinaus gibt es den Angaben zufolge keine Schwerpunkte. Die Verbreitungswege seien „diffus“, so Gesundheitsdezernentin Overdick. In rund zwei Drittel der Fälle ließen sich Infektionswege nicht mehr nachvollziehen.
Cyriax und Overdick weisen auf die Bedeutung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln hin. Masken tragen, regelmäßiges Händewaschen und Lüften, Abstand halten und Vermeiden größerer Feiern und Treffen im privaten Bereich trügen entscheidend dazu bei, die Verbreitung von Corona einzudämmen: „Wir alle haben es in der Hand“, so Gesundheitsdezernentin Madlen Overdick, „und sollten unsere Kontakte auf das Nötigste reduzieren.“
In den vergangenen Wochen waren die Infektionszahlen in der umliegenden Region deutlich gestiegen. Die Entwicklung zeigt Cyriax zufolge deutlich, „dass der MTK im Ballungsraum keine Insel ist.“
Die geplanten Regelungen des Kreises im Einzelnen:
- Gäste in Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen beim Betreten und Verlassen in den Gängen Masken tragen, auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie den Toiletten.
- Verboten sind Plexiglas-Visiere, die am Kinn aufgesetzt sind, weil sie nach Expertenmeinung keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, in Gruppen von maximal fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes erlaubt. Diese Regelungen gelten auch bei Besuchen von Restaurants, Cafés und Bars. Für Treffen im privaten Bereich wird empfohlen, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.
- Gastronomie und Bars müssen um 23 Uhr schließen.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen wie Theater- und Opernaufführungen, Konzerten, Kinovorführungen wird auf maximal 100 Personen beschränkt.
- An privaten Treffen in öffentlichen oder gemieteten Räumen (etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Konfirmationen) innerhalb geschlossener Räume dürfen nur maximal 25, außerhalb geschlossener Räume maximal 100 Personen teilnehmen.
- Bei privaten Treffen und Feiern wird eine Teilnehmer-Obergrenze von zehn Personen empfohlen.
- In Alten- und Pflegeheimen müssen Mitarbeiter und Besucher in sämtlichen Räumen Masken tragen, auch in den Räumen der Bewohner.
Dr. Johannes Latsch