Start Hessen Umfangreiche Güterverkehrskontrolle auf der B43 in Rüsselsheim am Main durchgeführt

Umfangreiche Güterverkehrskontrolle auf der B43 in Rüsselsheim am Main durchgeführt

Bild von Jeannette1980 auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – Gemeinsam mit der Landespolizei und weiteren Fachbehörden hat die Rüsselsheimer Stadtpolizei am Dienstag (17. März) zahlreiche Verstöße im Rahmen einer umfangreichen Verkehrskontrolle festgestellt. Diese fand in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr auf der B43 im Bereich Rugbyring (Höhe Baumarkt, Parkflächen OBI/Kaufland) statt.

An dem Einsatz mit dem Schwerpunkt Güterverkehr waren insgesamt 20 Mitarbeitende der Landespolizei Rüsselsheim, der Sonderdienste der Landespolizei Darmstadt, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität, der Gefahrgutüberwachung und der Geschwindigkeitsüberwachung beteiligt. Die zu kontrollierenden Fahrzeuge führten sie gezielt mit Streifenwagen und Einweisern zur Kontrollstelle.

Das Team überprüfte insgesamt 26 Fahrzeuge, darunter LKW, Transporter und Kleintransporter. Der Kontrollumfang umfasste insbesondere den technischen Zustand der Fahrzeuge, die Einhaltung der Vorschriften im nationalen und grenzüberschreitenden Güterverkehr, die Bestimmungen im Gefahrguttransport, die ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Jeweils ein Fahrer konnte nicht die Fahrerlaubnis vorlegen, den notwendigen Feuerlöscher nachweisen, war nicht angegurtet oder dessen Fahrzeug war überladen. Zudem wurden jeweils zwei Verstöße gegen die Ladungssicherung sowie zwei Mängelkarten festgestellt. Verstöße gegen Sozialvorschriften in fünf Fällen, darunter Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, sowie das Nichtführen des Kontrollheftes. Hinzu kamen 114 Geschwindigkeitsverstöße, bei denen der Spitzenwert 66 Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Wert lag. Hier droht dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Drei Fahrzeugführende mussten als Sicherheitsleistung einen Geldbetrag in drei- oder vierstelliger Höhe bezahlen, um weiterfahren zu dürfen. In einem Fall wurde einem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, bis die vorgeschriebene Gefahrgutausrüstung, ein Feuerlöscher, beschafft wurde. Besonders auffällig war ein Transporter, bei dem während der Zuführung zur Kontrollstelle ein Fahrerwechsel während der Fahrt stattfand. Hintergrund war, dass der ursprüngliche Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main