Start Mainz Vorsichtsmaßnahme bei Verdacht auf Vogelgrippe Empfehlung von Schutzmaßnahmen in Mainz-Bingen und Mainz

Vorsichtsmaßnahme bei Verdacht auf Vogelgrippe Empfehlung von Schutzmaßnahmen in Mainz-Bingen und Mainz

Wildvögel wie Schwäne können Träger des Vogelgrippe-Virus sein. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

MAINZ-BINGEN – Zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe bittet das für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz zuständige Veterinäramt alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihr Geflügel vorsorglich in Ställen unterzubringen. Dies gilt sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für private Haltungen im Landkreis sowie in der Stadt.

Wie das Amt in diesem Zusammenhang mitgeteilt hat, wurde das Virus H5N1 in den benachbarten Landkreisen in den vergangenen Tagen mehrfach nachgewiesen. Zudem wurde am 31. Oktober in Bingen ein toter Kranich gefunden. Das Tier wurde mit Verdacht auf eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus an das Landesuntersuchungsamt und das Friedrich-Loeffler-Institut übergeben. Die abschließende Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts steht noch aus, so die Pressestelle des Landkreises. Das Landesuntersuchungsamt hat jedoch den Verdacht inzwischen bestätigt.

Über mögliche weitere Maßnahmen entscheidet das Veterinäramt, sobald die endgültigen Untersuchungsergebnisse vorliegen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sind unter anderem eine Pflicht zur sofortigen Aufstallung, das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen sowie strengere Vorschriften zur Biosicherheit vorgesehen.

Bürgerinnen und Bürger, die tote Zugvögel oder Wassergeflügel finden, werden gebeten, diese Funde den Verwaltungen der jeweiligen Verbandsgemeinden oder Städte zu melden. Dort wird die sichere Bergung organisiert.

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