BISCHOFSHEIM – Wegen der extremen Hitze und der seit Monaten andauernden Trockenheit weist nicht nur der Forstservice Taunus dringend alle Waldbesitzer und Besucher von Waldflächen auf die erhöhte Waldbrandgefahr hin. Auch Grasflächen sind abgetrocknet. Damit steigt die Gefahr von Bodenfeuern. Folgende Maßnahmen sind deshalb einzuhalten: Kein Entzünden von Feuer – möglichst auch nicht Rauchen – im Wald. Fahrzeuge nicht auf trockenen Grasflächen parken, um eine Selbstentzündung an heißen Katalysatoren zu vermeiden. Bei Rauch und Feuer umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 melden.
In diesem Zusammenhang macht die Gemeindeverwaltung Bischofsheim darauf aufmerksam, dass auf allen kommunalen Freiflächen, öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, das Grillen und offenes Feuer verboten sind. Hierzu zählt auch die Benutzung des öffentlichen Grillplatzes auf dem Spielplatz im Mainvorland. Offenes Feuer umfasst das Entzünden von Grills, das Anzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle (zum Beispiel für Wasserpfeifen) sowie alle Handlungen, die einen Brand auslösen können. Bei Nichtbeachtung des verfügten Verbots wird ein Zwangsgeld von 10 bis 50.000 Euro erhoben. Der komplette Text der „Allgemeinverfügung für das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen in der Gemeinde Bischofsheim“ ist unter den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde Bischofsheim (www.bischofsheim.de) zu finden.
Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim