
LAUBENHEIM – Das digitale Erbe umfasst alle digitalen Daten und Inhalte, die ein Mensch hinterlässt, wenn er stirbt. Es ist wichtig, den digitalen Nachlass zu regeln, um Angehörige zu entlasten und sicherzustellen, dass Daten und Konten nach den eigenen Wünschen verwaltet werden. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, war Thema des Informationsnachmittags „Wissenswertes zum Digitalen Erbe“ bei der AWO Mainz-Laubenheim, zu dem Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Digitalbotschafterin Rita Markgraf und das Laubenheimer Seniorennetzwerk eingeladen hatten.
„Danke für Ihr Interesse“, sagte Digitalbotschafterin Rita Markgraf zu Beginn und begrüßte mehr als 50 Seniorinnen und Senioren im proppenvollen Veranstaltungsraum. Sie bat um eine Spende für die AWO, die den Raum kostenfrei zur Verfügung stellte. „Welche Onlinedienste nutze ich?“, fragte Juristin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale und zählte auf: Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram, Emailkonten, der Cloud-Speicher, Online-Banking, elektronische Verträge bei Strom und Handy, das Smart Home, Messenger-Dienste, Streaming (Musik und Video) sowie der Fitnesstracker gehören hierzu. „Das alles fällt unter den digitalen Nachlass.“
Auch digital geschlossene Verträge und digital geführte Accounts werden im Regelfall vererbt. „Bei den meisten Verträgen gibt es die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung im Erbfall“, erläuterte Steinbach, die herausstellte: „Sie erben das Positive, Sie erben aber auch die Schulden.“ Bei Abos gelte es, die AGBs, Laufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.

Und wie kommt man an diese Daten heran? „Das Email-Konto ist die wichtigste Quelle zum Digitalen Nachlass“, erläuterte Steinbach. Zur Vorsorge empfiehlt sich, eine Übersicht aller Online-Accounts zu erstellen. Den Erben sollten alle Informationen zur Verfügung gestellt und eine Vollmacht erteilt werden. „Ich möchte Ihnen die Angst nehmen“, betonte Steinbach. „Sie können das auf einem Blatt Papier machen.“ Ansonsten auch digital per USB-Stick oder per Passwortmanager: „Die sind sehr sicher.“ Egal ob analog oder digital: „Es ist wichtig, an die Vollmacht zu denken“, fasste die Juristin zusammen.
Anschließend warnte Seniorensicherheitsberaterin Rita Markgraf vor telefonischen Betrugsmaschen wie dem berühmten „Enkeltrick“ oder den „Schockanrufen“, bei denen eine Notlage vorgetäuscht wird. KI ermöglicht den Kriminellen neue Möglichkeiten, indem Stimmen täuschend echt nachgeahmt werden, erläuterte Markgraf. Zum Selbstschutz empfiehlt sich, ein Notfallkennwort innerhalb der Familie zu kreieren, das nur Angehörige und Freunde kennen.
Zum krönenden Abschluss gab es eine Weinprobe mit der Laubenheimer Weinkönigin Ella I. alias Ella Hörnig und ihrer Weinprinzessin Lisa Krayer. Die beiden Weinmajestäten präsentierten drei erlesene Laubenheimer Weine: einen Cabernet Blanc trocken von der Weinkellerei Dellee & Grimm, einen Grauburgunder feinherb vom Weingut St. Urban und einen Ruländer mild vom Weingut Möhn.
Oliver Gehrig























