Start Hessen Für ein gutes Miteinander – Hundehaltung in Hochheim am Main

Für ein gutes Miteinander – Hundehaltung in Hochheim am Main

HOCHHEIM – In Hochheim und Massenheim sind derzeit ca. 1.000 Hunde registriert, hierzu kommen noch weitere Hunde von Besuchern und Touristen. „Mit Blick auf den anstehenden Frühling ein guter Grund, um über ein paar allgemeine Verhaltensregeln zu sprechen, welche für ein gutes Miteinander sorgen.“ sagte Bürgermeister Dirk Westedt einleitend.

Die so genannte „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ regelt in Hessen die grundsätzlichen Bedingungen für das Halten und Führen von Hunden im öffentlichen Raum. Zusätzliche, städtische Regelungen gibt es noch nicht.

Hunde sind demnach insbesondere so zu halten, dass andere Personen und Tiere nicht gefährdet und auch nicht durch Geräusche, Gerüche oder in sonstiger Weise unzumutbar beeinträchtigt werden. „Wenn diese einfachen Regeln eingehalten werden, ist für ein gutes Miteinander schon das Meiste getan,“ erklärte Westedt, „bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben oder auch einfach keinen Kontakt mit den Vierbeinern haben möchte.“

Sollte der Hund nicht jederzeit auf Zuruf reagieren – besonders wenn beim Spaziergang Kinder, Spaziergänger, Radfahrer, Jogger und andere Menschen mit Hunden, etc. begegnen – sollte der Hund unbedingt angeleint werden. An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden.

„Kein Mensch mag auf einem Gehweg oder anderen Flächen spazieren gehen, die durch Hundehaufen verunreinigt sind. Gerade hier sind Sie als Hundehalter gefordert, Verantwortung für Ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen und den Kot Ihres Hundes stets zu beseitigen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Hundes auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beseitigen, denn hier wachsen Nahrungsmittel für Mensch und Tier,“ betonte Westedt.

Durch freilaufende Hunde werden wildlebende Tiere im Wald oftmals stark beunruhigt. Daher sollten Hundehalter darauf achten, dass sich der Hund auf dem Weg hält. Am besten sollten Hunde im Wald angeleint werden, zum Beispiel mit einer Schleppleine – zum Wohl der Wildtiere. Dies gilt um so mehr in der Brut- und Setzzeit. Es wird in diesem Zusammenhang auf § 32 des Hessischen Jagdgesetzes verwiesen. Demnach können Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, von Jagdschutzberechtigten getötet werden. Allerdings muss dies natürlich die allerletzte Möglichkeit sein, um die Gefahr zu unterbinden, die von diesem Tier ausgeht.

„Dass das Bellen die natürliche Ausdrucksweise eines jeden Hundes ist, wird niemand in Zweifel ziehen. Dauergebell oder ständig wiederholtes Anschlagen, besonders zur Nachtzeit, ist jedoch sehr störend. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Hund so wenig wie möglich die Ruhe der Nachbarschaft stört“, sagte Westedt.

„Durch ein rücksichtsvolles Auftreten mit Ihrem Hund in der Öffentlichkeit sorgen Sie für ein positives Bild der Hundehaltung. Die Stadt Hochheim am Main hofft mit diesen wenigen Verhaltensregeln auf ein gutes Miteinander aller Bürger und Vierbeiner“, schloss Westedt.

Magistrat der Stadt Hochheim am Main