OPPENHEIM – Der Landkreis Mainz-Bingen hat in diesem Jahr vier Projekte ausgewählt, die im Rahmen des Förderprogramms „Impulse Inklusion“ unterstützt worden sind. Das hat der Kreisausschuss beschlossen. Wie die Pressestelle beim Landkreis mitteilt, werden insgesamt rund 19.150 Euro für die Förderung bereitgestellt.
Jedes Einzelvorhaben kann maximal 5.000 Euro erhalten. Die Projekte sollen im kommenden Jahr starten. „Die Konzepte zeigen erneut das Engagement der Kommunen in unserem Landkreis für die Förderung von Inklusion“, sagte Almut Schultheiß-Lehn, die zuständige Kreisbeigeordnete. Yvonne Bless, die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Kreises, fügte hinzu: „Natürlich gibt es noch viel zu tun, aber die Projekte zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind“.
Projekte
Ein unterstütztes Konzept ist das Pilotprojekt „Barrierearmer Bibliothek-Standort Einfache Sprache“ des Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz. Das Ziel ist es, die kulturelle Teilhabe sowie das Lesen und den Spracherwerb zu fördern. Dafür soll in der Oppenheimer Stadtbibliothek ein spezieller Bereich eingerichtet werden, in dem Bücher und Medien in einfacher Sprache für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie für Personen, die Deutsch als Fremdsprache lernen, zur Verfügung stehen.
Gefördert werden auch geleitete Gruppen für seelische Gesundheit. Dadurch fließt erneut Geld nach Oppenheim: So wird die Rheinhessen Fachklinik Alzey für Gruppenangebote in Oppenheim und Bingen sowie der Caritasverband Mainz für ein Gruppenangebot in Ingelheim mit Personalkostenzuschüssen in Höhe von rund 42.000 Euro unterstützt. Etwa 40 bis 50 Personen mit verschiedenen psychischen Krankheiten nehmen an den wöchentlich stattfindenden Gruppenangeboten teil.
Gemeindeschwester plus
Der Kreis will einen Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm Gemeindeschwester plus beim Land stellen wird. Bei Bewilligung erhalten kreisweit 1,5 Vollzeitstellen Förderung. Die VG Rhein-Selz ist die einzige Gebietskörperschaft, die Interesse an dem Programm bekundet hat, so der Kreis. „Im Falle einer Bewilligung übernimmt das Land die Personalkosten und die VG die Sachkosten. Wenn in Zukunft weitere Städte Interesse an dem Programm zeigen, wird die Förderung des Landes entsprechend aufgeteilt.“
red