KREIS GROSS-GERAU – Die Vogelgrippe ist im Kreis Groß-Gerau angekommen: Nach dem positiven Laborbefund des Friedrich-Loeffler-Instituts hat das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau am 24.10.2025 den Ausbruch der hoch ansteckenden Tierseuche festgestellt. Zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher, die im Kreisgebiet gefunden wurden, waren bereits vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) positiv auf den Geflügelpest-Virus Influenza A-Virus, Subtyp H5 getestet worden. „Weitere fünf Verdachtsfälle, tote Schwäne aus der Hessenaue, werden zurzeit vom Friedrich-Löffler-Institut überprüft“, sagte Amtstierärztin Dr. Katrin Stein.
Bei den bestätigten Fällen handelt es sich um Tiere, die in der Hessenaue an einem Kieswerk, im Gebiet Kühkopf-Knoblochsaue sowie in Büttelborn entdeckt wurden. „Weil sich die Funde im Kreis verteilen und weitere tote Wasservögel in anderen Kommunen des Kreises gefunden wurden und somit von einer Ausbreitung des Seuchengeschehens ausgegangen wird, haben wir eine Aufstallpflicht und verschiedene Einschränkungen für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet angeordnet“, so Dr. Stein. Der erste tote und mit dem Geflügelpest-Virus infizierte Schwan war am 14. Oktober entdeckt worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat.
Das Friedrich-Löffler-Institut nimmt die weiteren Differenzierungen (niedrig-/hochpathogener Virusstamm) der Proben vor. „Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, kann die amtliche Feststellung des Ausbruchs erfolgen“, erläuterte der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan das Prozedere. Er betonte, dass vom Kreis natürlich im Vorfeld bereits alle notwendigen Vorbereitungen getroffen wurden, da ein Eintrag der Aviären Influenza in der Wildvogelpopulation nach dem Ausbruch unter anderem in Thüringen aufgrund des Vogelzugs auch im Kreis Groß-Gerau wahrscheinlich war. „Die Geflügelpest breitet sich momentan sehr dynamisch in Deutschland aus. Der Kreis Groß-Gerau trifft Vorkehrungen, um die hochansteckende Krankheit einzudämmen“, so Oyan.
Die Allgemeinverfügung unter anderem zur kreisweiten Stallpflicht des Geflügels gilt erstmal für sechs Monate. „Wir müssen jetzt unter allen Umständen den Virus-Eintrag in die Nutztiergeflügelhaltung verhindern“, betonte Oyan. „Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir alle privaten und gewerblichen Tierhalter*innen anweisen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten.“ Tierhalter*innen müssten nun besonders aufmerksam sein, so Oyan: „Wir wissen schließlich nicht, wo das Virus durch die Wildvögel eingetragen wurde. Allerdings zeigt sich ja, dass mehrere Orte im Kreis betroffen sind.“
„Generell haben wir im Herbst und Winter die Lage zur aviären Influenza verstärkt im Blick und gleichen sie mit Erkenntnissen zum Vogelzug im Kreis ab“, so Dr. Stein. Sie betont, dass verendete Wildvögel der für die Seuche relevanten Arten (vor allem Wasservögel, aber auch Hühnervögel und Greifvögel) auch ganzjährig an das Veterinäramt gemeldet werden sollen. „Tierhalter*innen von Geflügel sind auch gemäß dem europäischen EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet, alles zu unternehmen um eine Seuchenverschleppung aus dem Betrieb oder eine Einschleppung in den Betrieb zu verhindern. Alle Halter*innen sind aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und ggf. über die Allgemeinverfügung hinaus anzupassen“, so Dr. Stein.
Das Veterinäramt sei auf diesen Fall vorbereitet, erläutert Dr. Stein. „Wir haben die Lage im Blick, sobald eine Laborbestätigung der Virusinfektion vorliegt, bewerten wir das Risiko und aktualisieren unsere Allgemeinverfügungen zur Vogelgrippe aus der Vergangenheit. Die Grundvorbereitung ist sehr hoch, wenig, was wir wirklich neu machen müssen“, so die Tierärztin: „Wir sind vorbereitet.“
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.kreisgg.de/kreisverwaltung/presse/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-detail/tierseuchenbehoerdliche-allgemeinverfuegung-zum-schutz-vor-der-hochpathogenen-aviaeren-influenza-hpai
Unter www.kreisgg.de/vogelgrippe finden sich Informationen zur aktuellen Situation. Unter anderem sind ein Merkblatt für Geflügelhalter*innen, eine Checkliste zum Einsammeln toter Wildvögel sowie Erläuterungen zum Seuchengeschehen vom Friedrich-Loeffler Institut abrufbar.
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau



















