Start Rheinhessen/Mainz Rechtswidrige Entsorgung von Hundekotbeuteln Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig informiert

Rechtswidrige Entsorgung von Hundekotbeuteln Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig informiert

Foto: privat

BODENHEIM – Im Zusammenhang mit der Benutzung der über das Ortsgebiet verteilten gemeindeeigenen Hundekotbeuteleinrichtungen müssen wir leider in der letzten Zeit immer mehr beobachten, dass „gefüllte“ Hundekotbeutel gezielt nicht in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter abgelegt werden. Stattdessen werden die gefüllten Beutel entlang der „Hundelaufwege“ auf öffentlichen Einrichtungen, in den Weinbergen und an Sträuchern und Gehölzen aufgehängt.
Die Gemeinde Bodenheim hat – auch mit hohem finanziellen Aufwand – diese Einrichtungen gerade auf Wunsch und Anregung vieler Hundehalter mit dem Ziel einer zielgerichteten Entsorgung der ungeliebten Hinterlassenschaften errichtet. Dass sich jetzt einige Hundehalter der gefüllten Hundekotbeutel auf diese Art und Weise entledigen, ist nicht nachvollziehbar und empfinden wir als Gemeindeverantwortliche als ungeheuerlich. Auf diese Weise beseitigen einige Wenige die ungeliebten Hinterlassenschaften zu Lasten der Allgemeinheit. Dies ist nicht hinnehmbar und werden wir nicht weiter dulden.
Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich um eine rechtswidrige Handlung bzw. einen Verstoß gegen geltende Rechtsnormen handelt. Insbesondere verweise ich auf die Bestimmungen der Gefahrenverordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese Bestimmungen können gegen die Verursacher empfindliche Ordnungsstrafen verhängt werden. Sollten Sie Zeuge eines derartigen Vorgangs sein, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich.
Ich bitte um Ihr Verständnis und hoffe gleichzeitig auf eintretende Besserung.

Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister