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Advent, Advent – die Wohnung brennt Rauchmelder können für Menschen mit Hörverlust lebensrettend sein

Kerzenlicht und Adventskranz sind in der dunklen Jahreszeit der Inbegriff der stimmungsvollen Gemütlichkeit. Doch sie sind auch ein Brandrisiko in der Wohnung, wenn sie einmal unbeaufsichtigt bleiben. Besonders gefährlich wird es dann für Menschen mit hochgradigem Hörverlust und Gehörlose – sie können den Alarm von herkömmlichen Rauchmeldern unter Umständen nicht hören. Was nur wenige wissen: Es gibt spezielle Rauchmelder für Menschen, die nicht oder nur sehr schwer hören können.
Die Rauchmelder geben bei Rauchentwicklung per Funk ein Signal an ein Empfängergerät, das dann den Alarm nicht als Pfeifen meldet, sondern als helles Blinken im Raum oder als Vibration in der Tasche. So können Menschen mit Hörverlust und Gehörlose den Alarm wahrnehmen, ohne auf das Hören angewiesen zu sein. Dies funktioniert auch mit anderen Alltagsgeräuschen, die nicht gehört werden können. Telefon, Türklingel, Babyphone, Wecker: All diese unentbehrlichen Signale können über sogenannte Lichtsignalanlagen in wahrnehmbares Blinken oder Vibration umgesetzt werden und den Tagesablauf für Betroffene leichter machen.
In dem umfangreichen Sortiment von Lichtsignalanlagen-Anbietern finden sich auch Signalsysteme für die Fußmatte vor der Wohnung, für überlaufendes Wasser oder ein Personenruf, z. B. wenn eine hörbeeinträchtigte Person einen anderen Menschen pflegt und von ihm herbeigerufen werden muss.
Kompetente Ansprechpartner für all diese Systeme sind Hörakustiker. Sie kennen die Vielzahl der Produkte, beraten Betroffene kostenlos und wählen das passende System individuell mit ihren Kunden aus. Bei Bedarf klären Hörakustiker auch die Kostenübernahme mit der Krankenkasse und rechnen gegebenenfalls anschließend mit der Krankenversicherung ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft die Kosten, wenn der Arzt einen hochgradigen Hörverlust feststellt und eine Verordnung über die benötigte Lichtsignalanlage ausstellt. Die Verordnung und Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse müssen jedoch immer vor dem Kauf erfolgen. Bevor also jemand selbst in die Tasche greift oder im Internet das Falsche bestellt, um für Sicherheit zu sorgen, sollte zunächst eine Beratung durch den Hörakustiker erfolgen. „Da nicht alle Funktionen der Lichtsignalanlagen bei Menschen mit hochgradigem Hörverlust und Gehörlosen bekannt sind“, berichtet Beate Gromke, die Präsidentin der Europäischen Union der Hörakustiker e. V., „informieren wir bei entsprechend starkem Hörverlust unsere Kunden grundsätzlich über alle Möglichkeiten, denn diese Systeme können Leben retten.“

Europäische Union der Hörakustiker e. V.
Sabine Stübe-Kirchhof
Neubrunnenstraße 3
55116 Mainz
Tel: +49 (0) 61 31 / 28 30-14
Fax: +49 (0) 61 31 / 28 30-30
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