Start Hessen Versorgung des täglichen Bedarfs weiter gesichert

Versorgung des täglichen Bedarfs weiter gesichert

RÜSSELSHEIM – Das Land Hessen hat in seiner Verordnung vom 20. März (geltend bis 18. April) festgelegt, welche Geschäfte trotz der Maßnahmen gegen das Corona-Virus weiterhin geöffnet haben dürfen. Dazu zählen: Lebensmitteleinzelhandel, Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol-und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, Zeitungsverkauf, Blumenläden sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Der Großhandel und Online-Handel kann ebenfalls weiterarbeiten.

Zum Lebensmittelhandwerk zählen auch die Bäckereien. Aufgrund von Auslegungshinweisen des Kreises Groß-Gerau dürfen Bäckereien jedoch nur für den Lebensmittelverkauf geöffnet haben. Die Nutzung von Cafés oder Stehcafés zur Bäckerei ist nicht zulässig.

Gaststätten müssen geschlossen bleiben. Sie dürfen allerdings Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung anbieten, wenn sie Vorgaben zu Mindestabständen und Hygiene einhalten.

Neu ist, dass Eisdielen geschlossen bleiben müssen. Dies wurde sowohl mit den Auslegungshinweisen des Kreises als auch in der aktuellen Verordnung des Landes so festgelegt.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales