HOFHEIM – Seit Montag, 20. April, dürfen in Hessen und damit auch in Hofheim Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen wieder öffnen. Dies gilt auch für Einzelhandelsgeschäfte in Einkaufspassagen und Einkaufszentren sowie für größere Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter oder weniger reduzieren.
„Ich freue mich, dass die Bundes- und die Landesregierung diesen ersten Schritt der Lockerung beschlossen haben und den Einzelhändlern somit ermöglicht wird, ihr Ladengeschäft wieder zu betreiben und dringend benötigte Umsätze zu generieren. Jetzt liegt es an den Händlern und den Kunden verantwortungsvoll mit dieser Lockerung umzugehen“, sagt Bürgermeister Christian Vogt.
In einem Schreiben an die rund 80 Einzelhändler in Hofheim wies Vogt darauf hin, dass die jetzt zugesagten Verkaufsöffnungen auch weiterhin sehr strengen Beschränkungen und Vorgaben unterliegen, die von Kunden und Händlern gleichermaßen dringend zu beachten sind. Bei den Einschränkungen handelt es sich um konkrete Anordnungen der Landesregierung sowie um Handlungsempfehlungen, um deren Wahrnehmung aber nicht weniger dringend gebeten wird.
Zugleich kündigt der Bürgermeister an, dass die Ordnungspolizei die Einhaltung der Regeln, zum Beispiel den Abstand der Menschen auf öffentlichen Flächen und die beschränkte Kundenanzahl in den Geschäften, kontrollieren wird. „Das alles wird mit Augenmaß geschehen und zunächst unter dem Gedanken der Aufklärung und Sensibilisierung geschehen“, so Vogt.
Die Stadt Hofheim hat die Handlungsempfehlungen für die Einzelhändler zusammengefasst, um ihnen einen Überblick zu verschaffen, wie sie mit der besonderen Situation in ihrem Ladengeschäft umgehen sollten. Dazu heißt es in der 4. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Hessischen Landesregierung:
- Verwendung von Mund- und Nasenschutz für Händler und Kunden
- Zugangsbeschränkungen, maximal 1 Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche
- Desinfektionsspender am Eingang (sofern möglich)
- Handwaschbecken, Flächen- und Handdesinfektion im Zugangsbereich (sofern möglich)
- Abstandsregel – mindestens 1,5 Meter – beachten!
- Abstandsaufkleber am Boden (1,5 Meter)
- Reinigungszyklus der Kundentoiletten erhöhen
- Aushang mit Hygiene- und Abstandsregeln am Eingang
Zusätzlich wird für größere Ladengeschäfte empfohlen:
- Eingang und Ausgang räumlich getrennt, mit markierten Wartebereichen
- Einkaufswagenpflicht zur besseren Abstandsregelung (für größere Läden)
- Freie Einkaufswagen (damit der Kunde keinen Chip benötigt)
- Schutzpapier zum Anfassen der Einkaufswagen
- Regelmäßige Kundendurchsagen
- Kassenbesetzungen anpassen um Warteschlangen zu vermeiden
Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt die Stadt den Händlern, den eindeutigen Hinweis an ihrem Geschäft auszuhängen, wie viele Kunden sich gleichzeitig im Verkaufsraum aufhalten dürfen – etwa in der Form: „Liebe Kunden, bitte schützen Sie sich und andere und halten untereinander und zur Verkaufstheke einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern ein. Wir empfehlen zudem das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Wir bitte zudem um Verständnis, dass in unserem Verkaufsraum maximal x Kunden gleichzeitig anwesend sein dürfen.“
Eissalons und Eiscafés dürfen seit 20. April auch wieder Eis an der Theke – bei Einhaltung der Abstandsregeln – verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Um Konflikte mit dem Abstandsgebot zu vermeiden, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden. „Auch die Einhaltung dieser Regel wird unsere Ordnungspolizei überprüfen. Sie wird nicht mit dem Maßband unterwegs sein, aber den 50-Meter-Radius gut abschätzen können und wenn notwendig Eisesser auch weiter wegschicken“, kündigt Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Wolfgang Exner an.
Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 oder weniger Quadratmeter reduzieren müssten, um öffnen zu können, gibt es in Hofheim nur in kleiner Anzahl. Von diesen Geschäften will die Stadt im Falle einer geplanten Öffnung einen Lageplan sehen, der die Verkleinerung darstellt. Außerdem wird die Feuerwehr einen Rundgang machen und prüfen, ob zum Beispiel alle Fluchtwege weiterhin frei zugänglich sind.