Start Hessen Corona-Lockerungen: Was sich in Rüsselsheim ändert

Corona-Lockerungen: Was sich in Rüsselsheim ändert

RÜSSELSHEIM – Das Land Hessen hat angesichts der erfreulichen Entwicklungen der Corona-Fallzahlen am Donnerstag (7. Mai) weitere Lockerungen der Beschränkungen entschieden. Grundsätzlich weist das Land darauf hin, dass für die Rückkehr zu mehr Normalität im Alltag und die Öffnungen weiterhin vor allem die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen unverzichtbar sind. Oberbürgermeister Udo Bausch ruft die Bürgerinnen und Bürger bei aller Freude über die Erleichterungen dazu auf, jetzt nicht leichtfertig zu werden. „Wir müssen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und verantwortungsvoll mit den Lockerungen und dem Mehr an sozialen Kontakten umgehen. Das Virus können wir nur gemeinsam eindämmen“, appelliert Bausch.

Kontaktbeschränkungen bleiben, werden aber gelockert
Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Virus bleiben bis zum 5. Juni weiter bestehen. Sie werden aber gelockert, um soziale Kontakte schrittweise wieder zu ermöglichen. Ab Samstag (9. Mai) gilt folgende Regelung: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands gestattet. Grillen und Picknicken im öffentlichen Raum ist weiterhin untersagt, weil es hier schwierig ist, ein Hygienekonzept oder die Abstände einzuhalten. Der erforderliche Mindestabstand von 1.5 Metern ist einzuhalten.

Aufenthaltsverbote für bestimmte Plätze werden aufgehoben
Im Nachgang zu den Entscheidungen des Landes werden in Rüsselsheim ab Montag (11. Mai) die Aufenthaltsverbote für bestimmte Plätze aufgehoben. Betroffen waren davon der Landungsplatz, der Parkplatz an der Großsporthalle, die Grünanlage rund um das Opel-Mausoleum, der Horlachgraben, der Böllenseeplatz sowie die große Liegewiese im Ostpark. Die Auflagen gelten noch für das gesamte Wochenende und werden weiter von der Stadtpolizei kontrolliert.

Veranstaltungen
Zusammenkünfte im engen privaten Kreis und Veranstaltungen bis zu 100 Personen sind unter Einhaltung der Abstände, der Hygieneregeln und weiterer Auflagen wieder möglich. Die Stadt Rüsselsheim wird auf die Vereine noch direkt zugehen, um ihnen Detailinformationen zu geben. Die bekannten Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung für die jeweiligen Vereinssparten stehen selbstverständlich auch jetzt telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Es wird zudem an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger appelliert, achtsam mit den Lockerungen umzugehen.

Veranstaltungen mit über 100 Personen sind genehmigungspflichtig. Sie können unter Auflagen stattfinden, wenn es möglich ist – beispielsweise in einem sehr großen Raum –, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Es gelten zudem weitere Auflagen. Beispielsweise müssen die Namen der Teilnehmenden mit Adresse und Telefonnummer erfasst werden, um im Falle einer Infektion schnell reagieren zu können. Großveranstaltungen wie Volks- oder Straßenfeste, Weinfeste, Kerb, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte und Festivals bleiben weiterhin bis zum 31. August untersagt.

Sportbetrieb läuft wieder an – Schwimmbäder weiter geschlossen
Lockerungen gibt es neben dem Spitzen- und Profisport nun auch für den Vereins- und Breitensport. Er kann ausgeübt werden, wenn die jeweilige Sportart kontaktfrei ist. Auch im Sport gilt die Mindestabstandsregelung von 1,5 Metern. Die Umkleiden, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten sind weiterhin geschlossen, da hier die erforderlichen Abstände und Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden können. Die Toiletten sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen. Es dürfen sich außerdem keine Warteschlangen beim Zutritt zur Sportstätte bilden. Zuschauer – beispielsweise bei Punktspielen – sind generell nicht erlaubt. Ab 15. Mai dürfen auch Fitnessstudios unter den entsprechenden Auflagen zu Abstand und Hygiene wieder öffnen. Zu den Schwimmbädern wird im Land noch beraten, aktuell bleiben sie weiter geschlossen.

Gaststätten und Übernachtungsbetriebe
Gaststätten dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. Bislang durften Mensen, Hotels, Kantinen, Eisdielen und Cafés Speisen und Getränke nur zum Abholen bereit stellen oder durch einen Lieferdienst regeln. Die Wiederöffnung ist an Bedingungen geknüpft. Dazu zählen beispielsweise die Beschränkung der Gästezahl und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (ausgenommen Angehörige des eigenen Hausstands). Zusätzlich müssen bei Bewirtung in geschlossenen Räumen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste erfasst werden, um mögliche Infektionen schnell nachverfolgen zu können.

Für die Gäste gilt keine Maskenpflicht, Küchenpersonal und Servicekräfte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es dürfen keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung – beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer oder Pfeffermühlen – bereit gestellt werden. Die Zeit bis zum 15. Mai können die Betriebe nutzen, um für jedes Restaurant und jeden Saal die entsprechenden Vorkehrungen zur Einhaltung von Abstand und Schutzmaßnahmen zu treffen.

Ab dem 15. Mai sind auch Übernachtungsangebote – beispielsweise in Hotels und Ferienwohnungen sowie auf Campinglätzen – wieder möglich. Aktuell waren sie nur zu notwendigen nicht-touristischen Zwecken zulässig. Die Wiederöffnung erfolgt unter Beachtung und Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Betriebe müssen zudem ein Hygienekonzept erstellen. Alle zur gemeinschaftlichen Nutzung der Gäste bestimmten Bereiche wie Sauna, Schwimmen, Wellness bleiben weiterhin geschlossen.

Lockerungen im Handel
Für den Einzelhandel gelten ab Samstag (9. Mai) neue Regelungen. Maßgeblich für die Öffnung ist nicht mehr die Verkaufsfläche sondern eine Begrenzung auf einen Kunden oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter. Die Einlassbegrenzung und die bekannten Schutzmaßnahmen sind weiter sicherzustellen.

Auswirkungen der Lockerungen werden überwacht
Das Land Hessen hat mitgeteilt, dass die Auswirkungen der jetzt beschlossenen Lockerungen auf das Infektionsgeschehen überwacht werden. Denn die Pandemie ist noch lange nicht besiegt. Die Stadt Rüsselsheim bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsvolles Handeln, damit es nicht zu neuerlichen Beschränkungen kommt. Der vollständige Text der aktuellen Verordnungen kann unter www.hessen.de abgerufen werden.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales