In Ausgabe 07/2020, KW 26 VG Bodenheim berichtete „Journal LOKAL“ über die bundesweite Aktion „Night of the light“. Der Veranstalter kritisierte einige Aussagen des Verfassers und möchte diese richtig stellen:
- Es gab weder Tanz noch Lichterschau, sondern: „An einer Seitenwand des Gebäudes wurde leise ein Video eingespielt, das Diskotheken-Atmosphäre simulierte. Zum Tanzen einladende Musik und eine Lightshow wiesen auf eines der Kerngeschäfte der Veranstaltungsbranche hin.“
- Zur Frage, ob es zu wenig Werbung gegeben habe oder der Termin unglücklich gewählt gewesen sei: Sowohl vom Veranstalter als auch vom Ordnungsamt war Werbung ausdrücklich nicht gewünscht. Zitat der Organisatoren: „Wir müssen unbedingt vermeiden, dass am Montagnacht ab 22.00 Uhr an den Standorten der „Night of Light“ Kundgebungen, Demonstrationen oder Aktivitäten stattfinden, die über den stillen Protest und den sprichwörtlich ‚flammenden Appell‘ unsererseits hinausgehen.“
Das Journal LOKAL bedankt sich für die Korrektur und bedauert diese inhaltlichen Fehler!