RÜSSELSHEIM – Am Meßrutengraben wurde auf einem unbebauten Grundstück in Nähe des Horlachgrabens illegal Abfall entsorgt. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hat der Fachbereich Umwelt und Planung der Stadt Rüsselsheim am Main umgehend einen Außendienstmitarbeiter vor Ort geschickt, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Die illegalen Ablagerungen wurden aufgenommen. Der Verursacher ist bekannt und wurde zur umgehenden Beseitigung aufgefordert. Kommt er dem nicht nach, wird die Entsorgung von der Stadt veranlasst. Die anfallenden Entsorgungskosten werden dann in Rechnung gestellt. Ein Bußgeldverfahren gemäß der Rüsselsheimer Abfallsatzung wurde parallel eingeleitet.
Bei der illegalen Müllentsorgung handelt es sich um einen Tatbestand gemäß der Rüsselsheimer Abfallsatzung, der im Fall einer Überführung mit Geldbuße von mindestens 150 Euro geahndet wird. Die Stadt versucht in jedem Einzelfall zu ermitteln, wer der Abfallverursacher sein könnte. Dann werden zusätzlich die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Seit Jahren nimmt die Entsorgung von illegalen Abfällen stetig zu, ein Phänomen, das bundesweit zu verzeichnen ist. Allein von Anfang Dezember 2020 bis einschließlich 5. Januar 2021 gab es insgesamt 221 größere und kleinere bekannte Fälle von illegal entsorgten Abfällen im Rüsselsheimer Stadtgebiet. Im Zeitraum 6. Januar bis 5. Februar gingen 372 Meldungen von illegalen Abfallentsorgungen verschiedenster Art ein, eine nochmals deutliche Steigerung zum Vormonat.
Wer illegale Müllablagerungen bemerkt, kann sich im Fachbereich Umwelt und Planung telefonisch unter 06142 83-2182 an Stefan Stein wenden. Es ist auch eine Mitteilung per E-Mail an stefan.stein@ruesselsheim.de möglich. Die Stadt Rüsselsheim ist dankbar für Hinweise zu illegalen Müllablagerungen.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales