Start Allgemein Bundestagswahl 2021: Ab Montag können Briefwahlunterlagen beantragt werden

Bundestagswahl 2021: Ab Montag können Briefwahlunterlagen beantragt werden

RÜSSELSHEIM – Bei der Bundestagswahl am 26. September können in Rüsselsheim am Main rund 38.000 Wahlberechtigte mitbestimmen, wie sich der Bundestag zusammensetzen soll.

Bereits ab Montag (16. August) können Wahlberechtigte bequem von Zuhause aus Wahlunterlagen beantragen. Dies ist online über die Internetseite www.ruesselsheim.de, schriftlich oder per E-Mail mit persönlichen Angaben (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift) möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 5. September zugesandt wird, befindet sich ebenfalls ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Sofern die Briefwahlunterlagen bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, ist die später zugesandte Wahlbenachrichtigung gegenstandslos.

Es besteht zudem die Möglichkeit, ab Dienstag (17. August) persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Stadt Rüsselsheim am Main ein Briefwahllokal im Rathaus in der Rotunde (Eingang Faulbruchstraße) mit folgenden Öffnungszeiten ein: Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Wer für andere Personen Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss sich ausweisen können und benötigt eine schriftliche Vollmacht. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Die bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Wer bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Das Team steht telefonisch unter 06142 83-2418 und 83-2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de zur Verfügung.

Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag, 24. September 2021 um 18 Uhr.

Wer per Briefwahl wählen will, muss die Postlaufzeiten berücksichtigen – sowohl für das Abschicken des Antrags als auch des Wahlbriefs. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr im Wahlamt vorliegen.

Die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgt innerhalb Deutschlands entgeltfrei durch die Deutsche Post AG.

Die Wahlbriefe können auch im Briefkasten am Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales